Praxis und historische Semantik vom Boxerkrieg bis zur Bundeswehr
Markus Pöhlmann
Aufsatz
Veröffentlicht am: 
25. Mai 2020
DOI: 
https://doi.org/10.15500/akm.25.05.2020

Im Folgenden soll versucht werden, erste Antworten auf diese Fragen zu finden. Dabei sollen die Historische Semantik und die Militärgeschichte in Beziehung gebracht werden. Im engeren Sinne geht es um Begriffsgenese und -wandel, im weiteren Sinne um die Geschichtlichkeit von Sprache, worüber wiederum Erkenntnis über historische Sinnzuweisungen gewonnen werden kann.1 Bislang ist dabei die Geschichte von Militär und Krieg ein schwach bestelltes Forschungsfeld geblieben. Auch das klassische Handwörterbuch zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, die "Geschichtlichen Grundbegriffe", beinhaltet nur zehn Lemmata, die unmittelbar mit diesem Themenfeld in Verbindung gebracht werden können: Ausnahmezustand, Friede, Imperialismus, Krieg, Macht/Gewalt, Militarismus, Pazifismus, Revolution/Rebellion/Aufruhr/Bürgerkrieg, Sicherheit/Schutz und Völkerrecht.2

Allerdings verspricht doch gerade die Sprache des Militärs in besonderer Weise begriffsgeschichtliche Erkenntnisse, da diese Sprache von jeher stark kodifiziert ist.3 Die hier unternommene Untersuchung des Begriffs "Einsatz" lotet allerdings bestenfalls das Potenzial des Forschungsansatzes aus.

Den Beginn des Betrachtungszeitraums bildet die Gründung des Deutschen Reiches 1871, in deren Folge eine Verreichlichung der bewaffneten Macht in Deutschland einsetzte. Erst ab diesem Zeitpunkt lässt sich also von "deutschen" Streitkräften sprechen. Dieser Prozess war letztlich erst 1919 abgeschlossen. Zum Zweck dieser Untersuchung werden vor allem öffentliche Quellen, z. B. Rechtstexte, Jahresberichte und die Fachpublizistik, herangezogen.4 Diese ermöglichen es nicht immer, den exakten Beginn einer Begriffsbildung zu identifizieren. Dieser Zeitpunkt wird sich nämlich in einer Sprachgemeinschaft wie dem Militär oft nur im arkanen Fachdiskurs finden. Das Quellensample genügt aber auf jeden Fall, den Zeitpunkt einer gesamtgesellschaftlichen Geläufigkeit sowohl des Phänomens als auch des Begriffs zu bestimmen.5

Für die Untersuchung wird, erstens, angenommen, dass Einsätze älter sind als die Bundeswehr selbst; zweitens, dass ihr Aufkommen die Folge der im 19. Jahrhundert vorangetriebenen Verrechtlichung des Krieges war. Denn erst mit der völkerrechtlichen Definition von Krieg ergab sich das Problem, niedrigschwelligere oder vorgelagerte Formen der Anwendung organisierter Gewalt zu definieren. Drittens wird angenommen, dass die historische Entwicklung des Phänomens wie auch des Begriffs "Einsatz" nationale Besonderheiten aufweist.

Der allgemeinsprachliche, substantivische Einsatzbegriff ist verhältnismäßig neu. "Grimms Wörterbuch" von 1862 versteht darunter das Einbringen von Gewächsen in den Boden bzw. von Fischen ins Wasser, eine veterinärmedizinische Behandlung von Pferden, die Einführung in ein Amt sowie den Wert, den man im Spiel oder in der Wette einbringt.6 Im "Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache" (1967) ist eine deutliche Verschiebung in Richtung auf das Bedeutungsfeld der Verwendung von Kräften und Mitteln festzustellen.7 Der "Brockhaus Wahrig" (1981) nennt mit dem Verweis auf die Planmäßigkeit eine wichtige Konnotation, weist weiterhin auf die Bedeutung als "Wert, den man [im Spiel, im Leben] wagt" und führt in dem inzwischen angewachsenen militärischen Wortfeld auch die nuklearen "Einsatzmittel" auf.8 Die "Ausübung einer Tätigkeit, eines Dienstes" steht im "Brockhaus" von 1995.9 Der "Duden" von 2015 listet nun auch vermehrt Komposita des aktuellen militärischen Wortfeldes auf.10 "Einsatz" hat sich also über die Zeit von einem eng gefassten Begriff der agrarisch-handwerklichen Welt hin zu einem Allerweltbegriff der vornehmlich hoheitlichen und arbeitsweltlichen Verwendung von Kräften und Mitteln erweitert. Der begriffliche Seitenstrang des "Wertes, den man wagt", ist beim politisch-militärischen Einsatzbegriff bislang wohl übersehen worden, scheint aber als weiterführender Gedanke lohnenswert.

Will man den hier bereits in Erscheinung getretenen "Einsatz" im engeren, militärgeschichtlichen Verständnis begrifflich bestimmen, hilft dazu die Annäherung über mögliche Synonyme. Historisch zählen dazu in der deutschen Sprache "Kämpfe", "Feldzug" oder "Unternehmen" – hierauf wird weiter unten noch näher eingegangen. Die englische Sprache kennt vor allem die Begriffe "Campaign" oder "Operation". Der Begriff "Mission" hat erst nach 1945 über die von den Vereinten Nationen mandatierten Einsätze Einzug in den deutschen Sprachgebrauch gehalten. Die US-amerikanische Strategic Community hat bereits in den 1990er Jahren das Begriffsungeheuer der "Military Operations Other Than War" geboren.11

Aus der imperial- und der politikgeschichtlichen Forschung ist schließlich der Begriff der "Intervention" ins Spiel gebracht worden.12 Jürgen Osterhammel hat die Notwendigkeit der diachronen Beforschung dieser Konfliktform angemahnt und selbst eine Typologie vorgelegt.13 Interventionen sind für ihn überhaupt ein Strukturmodell des 20. Jahrhunderts. Militär sei darin nur ein Werkzeug innerhalb eines breiteren Spektrums. Interventionen können und konnten zu Kriegen eskalieren, und sie beeinflussten als ein per se asymmetrisches Phänomen vornehmlich die politischen Verhältnisse im intervenierten Land. Allgemein gesprochen könne man Interventionen verstehen als "das militärische Eingreifen eines Stärkeren zur Erreichung begrenzter Ziele". Für die das 19. und 20. Jahrhundert bestimmende imperiale Variante schlägt Osterhammel vor, Intervention zu definieren als "die Aktionsform eines imperialen Zentrums gegenüber einer machtpolitischen Peripherie, die zumeist auch wirtschaftlich dem Zentrum untergeordnet ist".14 Der Begriff der "imperialen Intervention" lässt sich für den hier untersuchten Fall Deutschland freilich nur eingeschränkt anwenden. Es deuten sich nämlich epochale und funktionale Beschränkungen an. So lassen sich die seit den 1960er Jahren aufkommenden multilateralen humanitären bzw. friedenswahrenden Interventionen schwer fassen. Auch lässt sich die deutsche Interventionspolitik ab 1991 nur als "imperial" einordnen, wenn man sie als bloße Zuarbeit zum Projekt eines US-amerikanischen Imperiums begreift. Allerdings scheint die dem Imperialismus innewohnende "Fähigkeit zu punktueller Machtentfaltung weltweit" für die weitere Analyse des Einsatzes unverzichtbar.15

Aus diesem Grund soll im Folgenden für die postkoloniale Epoche der deutschen Interventionsgeschichte provisorisch von "globaler" Intervention gesprochen werden. Dabei soll die Intervention nicht bloß als "Kolonialkrieg" oder als "Kampfeinsatz" verstanden werden; vielmehr zählen zum Spektrum der Intervention auch militärisch gestützte Beeinflussungs-, Ausbildungs- und Stabilisierungsmaßnahmen.

Für eine militärhistorisch orientierte Analyse erscheint bei Osterhammel das Verhältnis von Krieg, Frieden und Intervention allerdings nicht abschließend geklärt. Sieht er die Intervention an der einen Stelle als "dramatische Geltendmachung des Nationalstaates als Macht- und Militärstaat unterhalb der Schwelle des Krieges", steht sie an anderer Stelle als "eine Art von Krieg im Frieden".16 Damit deutet sich aber auch für den Einsatzbegriff der Kern des definitorischen Problems schon an: dass mit Einsatz etwas bezeichnet wird, was nicht ist – nämlich Krieg. Eine diachrone Betrachtung deutscher Militäroperationen seit 1871 soll nun helfen, eine für die Geschichtswissenschaft tragfähige Definition des Begriffs "Einsatz" zu entwickeln.

 

Einsatz als imperiale Intervention (1871-1918)

Einsätze waren im Deutschen Reich schon früh eine sicherheitspolitische Realität. Sie fanden über die gesamte Dauer des Kaiserreichs an der imperialen Peripherie und dabei zunächst als Marineoperationen statt. Den Anfang bildete die Eisenstruck-Affäre von 1876-78, bei der Übergriffe auf den deutschen Honorarkonsul in Nicaragua zur Entsendung eines Geschwaders der kaiserlichen Marine führten. Diese Intervention war zwar noch kein unmittelbares Indiz für eine erwachende Kolonialpolitik, wohl aber war sie mitbestimmt vom Kalkül der Reichsleitung, über den Zwischenfall und in Abstimmung mit den im dortigen Raum relevanten Mächten Anerkennung für den eigenen Großmachtstatus zu erlangen.17 Als ein ähnlich begründeter Einsatz, der inzwischen aber mit deutlich weltpolitischen Ambitionen durchgeführt wurde, ist die Lüders-Affäre von 1897 zu nennen, bei der drei Kriegsschiffe nach Haiti entsandt wurden.18

Den zahlenmäßig größten Marineeinsatz stellt die Entsendung von anfangs zehn Kriegsschiffen im Boxerkrieg ab Juni 1900 dar.19 Diese waren Teil eines streitkräftegemeinsamen, multinationalen Expeditionskorps, weswegen dieses Ereignis weiter unten behandelt wird. Der Marineeinsatz, der als "Panthersprung" sprichwörtlich geworden ist, war zwar im Ansatz der militärischen Kräfte vergleichbar mit den frühen mittelamerikanischen. In der weltpolitischen Bedeutung stellte er gleichwohl eine neue Dimension dar. Im Juli 1911 waren drei deutsche Schiffe, darunter das namensgebende Kanonenboot SMS Panther, im Hafen von Agadir eingelaufen, um gegen die französische Annexion des Sultanats zu demonstrieren. Die besondere Bedeutung des Panthersprungs lag darin, dass dies der erste gegen eine europäische Großmacht gerichtete Einsatz war. "Kanonenbootpolitik" mag die öffentlichkeitswirksamste Variante der imperialen Intervention gewesen sein. Doch unterhielt das Deutsche Reich auch eine langjährige Militärmission im Osmanischen Reich, die zu diesem ersten Typ von Einsätzen zu zählen ist. Die unmittelbare Wirkung der Militärberater auf die Kampfkraft der türkischen Armee war zwar mäßig, gemessen an Resultaten der Kriege vor 1914. Gleichwohl legte die Mission, die 1914 aus rund 70 Offizieren bestand, den Grundstein für den Kriegsbeitritt der Hohen Pforte auf Seiten der Mittelmächte und brachte damit einen strategischen Effekt.20

Den zweiten Typ von Einsätzen bildete ab Mitte der 1880er Jahre die Aufstandsbekämpfung in den neuen deutschen Kolonien. Dabei ist festzuhalten, dass schon die Errichtung der Kolonialherrschaft militärisch durchgesetzt werden musste. Am deutlichsten wurde dies beim Dezember-Aufstand der Douala in Kamerun (1884) und beim Aufstand der Küstenbevölkerung von Deutsch-Ostafrika (1888-90).21 Seitdem begleiteten lokale Widerstandaktionen, regionale Unruhen und organisierte Aufstände die deutsche Herrschaft bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges. Die Ausführungsbestimmungen für die Verleihung der einschlägigen Gefechtsmedaille, der Kolonialdenkmünze von 1912, führen insgesamt 190 qualifizierte Gefechtshandlungen für die Jahre 1884 bis 1912 auf, darunter 102 für Kamerun, 78 für Deutsch-Ostafrika, sieben für Deutsch-Südwestafrika (ohne die Kriege gegen die Herero und Nama) und drei für sonstige Gebiete.22

Unter den Einsätzen zur Aufstandsbekämpfung sticht das deutsche Kontingent im Boxerkrieg von 1900/01 heraus. Dieses bildete insofern einen Sonderfall, als es sich bei dieser Operation nicht um Aufstandsbekämpfung im eigenen kolonialen Herrschaftsraum handelte. Vielmehr war das Ostasiatische Expeditionskorps Teil einer multinationalen Militärkoalition. Diese war nach China entsandt worden, um dort einen Aufstand antiwestlicher Geheimbünde niederzuschlagen und gleichzeitig den Einfluss der westlichen Mächte gegenüber der chinesischen Regierung wiederherzustellen. Das deutsche Kontingent umfasste 19.600 Mann und verlor im Verlauf der Operation 201 Mann.23

Den längsten Einsatz im kolonialen Raum bildete die Niederschlagung der Aufstände von Herero und Nama in Deutsch-Südwestafrika zwischen 1904 und 1908. Dabei wurden, nachdem die örtliche Schutztruppe der Bedrohung nicht hatte Herr werden können, rund 15.000 Soldaten aus Deutschland entsandt. Im Laufe des Einsatzes kamen 1.613 deutsche Soldaten ums Leben.24 Der Einsatz eskalierte schließlich zum ersten Genozid des 20. Jahrhunderts, bei dem zwischen 60.000 und 80.000 Angehörige der beiden afrikanischen Völker durch Kampfhandlungen, willkürliche Tötungen, planmäßige Entziehung der Lebensgrundlagen und in Konzentrationslagern zu Tode kamen.25 Etwa zeitgleich brach in Deutsch-Ostafrika der Maji-Maji-Aufstand (1905-7) aus, für dessen Bekämpfung Schutztruppe, Marine, in der Hauptsache aber indigene Söldner eingesetzt wurden, weswegen die Zahl der deutschen Gefallenen hier mit 15 sehr niedrig blieb.26

Kennzeichnend für die imperialen Einsätze war, erstens, die Heterogenität der Kontingente. Den Grundstock bildete ab 1891 die Schutztruppe. Diese dauerhaft in den Kolonien stationierten Verbände waren weder Teil des Heeres noch der Marine. Vielmehr ressortierte die Schutztruppe zunächst beim Reichsmarineamt, dann beim Reichskanzler, um 1907 dem neu gebildeten Reichskolonialamt unterstellt zu werden. Diese Unterstellung unter eine zivile Behörde warf eine Vielzahl von Fragen bezüglich Führung, Organisation, Ausbildung, Versorgung und Verwaltung, letztlich aber auch der Kommandogewalt auf. Daneben existierten in den Kolonien Polizeien sowie – in der Frühphase der Besetzung von Deutsch-Ostafrika – sogar ein privates Militärunternehmen, die "Wissmann-Truppe".27 Im Krisenfall konnten in den Kolonien deutsche Siedler rekrutiert sowie reguläre Truppen aus Deutschland oder anderen Überseebesitzungen verlegt werden. Gerade bei den Einsätzen in Afrika bildeten allerdings reguläre Kolonialtruppen (Askaris) und ad hoc vertraglich verpflichtete indigene Gewaltgemeinschaften (Ruga-Ruga) zahlenmäßig das Gros der Einsatzkontingente.

Das zweite Kennzeichen der Auslandseinsätze zwischen 1871 und 1914 war ihre heute oft unterschätzte Häufigkeit. Einsätze waren beinahe ein militärischer Dauerzustand, auch wenn die Öffentlichkeit in Deutschland selbst davon nicht immer Notiz nahm. Gleichwohl erwuchs hieraus spätestens seit dem Boxerkrieg Handlungsbedarf im Hinblick auf die Pensionen und Versorgungsleistungen für Soldaten und Hinterbliebene. Schon das einschlägige Reichsgesetz von 1871 hatte nämlich festgelegt, dass der Kaiser entschied, ob eine bestimmte "militärische Unternehmung" im versorgungsrechtlichen Sinne als "Feldzug" angerechnet werde. 1901 wurde dieser Grundsatz in einer Gesetzesnovelle bestätigt.28 Dies führte dazu, dass bis 1911 fast jährlich entsprechende Erlasse veröffentlicht wurden. Dass dabei auch die Yola-Crossschnellen Grenzexpedition – eine deutsch-britische Grenzregulierungskommission mit einer Handvoll deutscher Offiziere samt Begleitkommando in Kamerun – Berücksichtigung als "Kriegsjahr" fand, lässt immerhin die Vermutung zu, dass der ansonsten in Versorgungsfragen als knausrig verrufene Reichsfiskus bei den Einsätzen seiner Soldaten einigermaßen großzügig entschied.29 Somit standen Einsätze als versorgungsrechtliches Problem der Politik schon ab 1900 auf der Tagesordnung.

Das dritte Kennzeichen der Auslandseinsätze im Kaiserreich war, dass über sie ab 1900 die verfassungsrechtlich sehr provisorische Konstruktion der kaiserlichen Kommandogewalt offenbar wurde. Wer hatte überhaupt das Recht, Militäreinsätze in Friedenszeiten anzuordnen? Der Kaiser? Musste der Reichskanzler gegenzeichnen oder der Bundesrat zustimmen? Gab es möglicherweise sogar – modern gesprochen – einen Parlamentsvorbehalt? Schon im Verlauf von zivil-militärischen Zuständigkeitsdiskussionen bei einer Marineoperation vor Venezuela, mit der deutschen Forderungen nach Schuldentilgung Nachdruck verliehen werden sollte, hatte Kaiser Wilhelm II. im Dezember 1902 entnervt bemerkt: "Wir sind mit Venezuela sozusagen im Kriege. Ich habe den Oberbefehl und alleinige Leitung als Kriegsherr."30 Der Umstand, dass sich das Reich bei allen kanonenbootspolitischen Interventionen und allen Aufstandsbekämpfungen in den Kolonien nur "sozusagen" im Krieg befand, wurde in dem Moment zu einem rechtlichen Problem, wo diese Einsätze innenpolitisch in Frage gestellt wurden. Der Boxerkrieg hatte dieses Problem schon angedeutet, als der Kaiser eigenmächtig Truppen mobil gemacht hatte.31 Doch zum Testfall wurde der Völkermord in Deutsch-Südwestafrika. 1907 zeichnet sich nämlich ab, dass koloniale Einsätze erstmals über das Budgetrecht des Reichstages ihre Grenzen finden könnten. SPD und Zentrum waren nicht länger gewillt, den Krieg in Afrika durch einen Nachtragshaushalt zu unterstützen. Zum ersten Mal wurde in einem deutschen Parlament über einen Auslandseinsatz so kontrovers debattiert, dass am Ende die Auflösung des Reichstags stand. Zwar brachten die Neuwahlen eine Mehrheit für den Nachtragshaushalt, aber für die Zukunft stand der über das Budgetrecht erzwungene Parlamentsvorbehalt bei Auslandseinsätzen als Menetekel an der Wand.32

Neben den Marineeinsätzen (Kanonenbootpolitik) und der Aufstandsbekämpfung bildete der Einsatz im Innern den dritten Typ von Einsatz im Kaiserreich. In der älteren, vom Primat der Innenpolitik beherrschten Historiografie findet dieser intensive Beachtung als Beleg für den vermeintlich autoritären, militaristischen Charakter des politischen Systems. Eine einigermaßen solitäre Studie des Generalstabes von 1907 ("Der Kampf in insurgierten Städten") und die Zabern-Affäre von 1913/14 wurden dabei geradezu mantrahaft als Belege ins Feld geführt.33 Der Einsatz von Militär in der elsässischen Garnisonstadt taugt dazu allerdings bei näherer Betrachtung nur bedingt: Der Einsatz verlief, was die Gewaltdimension anging, im europäischen Vergleich geradezu harmlos ab. Bei aller Säbelrasselei und politischer Intransigenz wurden die zuständige Kommandobehörde, das Kriegsministerium und damit letztlich der Kaiser als Inhaber der Kommandogewalt rechtlich und parlamentarisch herausgefordert. Die Unklarheit der Rechtslage wurde offenbar und das Militär wurde zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschrift veranlasst.34 Auch hier gewannen Parlament und Öffentlichkeit also Einfluss auf Einsätze.

Tatsächlich war der Einsatz von Militär im Innern, wie überall in Europa, auch im Deutschen Reich prinzipiell möglich. Die Verfassung von 1871 regelte den Notstand in Art. 68, allerdings nur insoweit, als bis zum (nie eingetretenen) Erlass eines Reichsgesetzes das preußische Gesetz über den Belagerungszustand von 1851 galt. Nach Art. 68 konnte der deutsche Kaiser im Falle eines inneren Notstands den Kriegszustand erklären. "Krieg" konnte also verfassungsrechtlich in Deutschland auch im Inneren stattfinden.35 Der Einsatz im Innern fand aber – und das ist hier entscheidend – vergleichsweise selten statt. So hat die neuere Forschung für das Deutsche Reich zwischen 1889 und 1914 insgesamt 29 Einsätze registriert, allein in der französischen Industrieregion Nord-Pas-de-Calais waren es 68 und in den nicht unbedingt als militaristisch bekannten Niederlanden 189.36 Der Grund dafür war, dass sich seit den 1890er Jahren in Deutschland ein Prozess der Demilitarisierung von Protestkontrolle vollzogen hatte, der von Seiten der Militärführung aus Scheu vor dieser ungeliebten Einsatzart durchaus mitgetragen worden war. Der Einsatz des Militärs im Innern war somit im Kaiserreich eher eine Projektionsfläche klassenkämpferischer Haltungen auf beiden Seiten und weniger eine militärische Realität.

Auf der Grundlage dieser kurzen Einsatzgeschichte des Kaiserreiches lässt sich nun nach der Begriffsgeschichte fragen. Weder die Reichsverfassung von 1871 noch das für den Einsatz im Innern bis 1918 maßgebliche preußische Gesetz über den Belagerungszustand von 1851 kannten den Begriff "Einsatz".37 Auch in den Protokollen des Reichstages, etwa im Zusammenhang mit den durch den Genozid in Südwestafrika beeinflussten Reichstagswahlen von 1907 oder der Zabern-Affäre, ist der Begriff gänzlich unüblich.

Ergiebiger sind die oben erwähnten versorgungsrechtlichen Regelungen, die schon ab 1871 eine Differenzierung trafen zwischen dem "Krieg" an sich, dem nicht näher definierten, zeitlich aber kürzer als ein "Krieg" zu veranschlagenden "Feldzug" und der hier zunächst nur für die Marine erwähnten "Expedition".38 Letzterer Begriff wurde dann 1901 anlässlich des Boxerkrieges für beide Teilstreitkräfte verwendet, was auf eine Erweiterung des Begriffs der "Expedition" im Sinne von "Einsatz" hindeutet.39 Die nach dem ostafrikanischen Maji-Maji-Aufstand getroffene Differenzierung zwischen "Gefechten" und "Kriegszügen" deutet aber wieder darauf hin, dass weiterhin terminologische Abweichungen in den Rechtstexten möglich waren.40

Die Vielzahl der Begriffe lässt vermuten, dass eine amtliche Definition nie stattgefunden hat. Gleichwohl sind die Kernpunkte in der militärischen Fachpublizistik schon früher beschrieben worden. Dabei stößt man wieder auf den Begriff der "Expedition". In dem für das ausgehende 19. Jahrhundert maßgeblichen militärwissenschaftlichen Referenzwerk definierte einer der renommiertesten transnationalen Offiziere des Kaiserreichs, der damalige Hauptmann und Japan-Kenner Jacob Meckel, sie 1877 wie folgt. Eine "Expedition" sei ganz allgemein "jedes überseeische Kriegsunternehmen". Mit Blick auf den Landkrieg im Besonderen verstehe man darunter aber auch

"einen selbstständigen Kriegszug von längerer Dauer, der sein besonderes Kriegstheater und sein eigenes Objekt hat und sich von dem Begriff des Feldzuges nur darin unterscheidet, dass die verwendeten Mittel […] verhältnismäßig geringer sind und dass der Charakter des Unternehmens ein flüchtiger ist".41

Räumliche Distanz des Operationsgebietes, begrenzte Mittel und eine bestenfalls zeitweilige militärische Wirkung kennzeichneten demnach die "Expedition" und grenzten diese so auch vom "Feldzug" ab. Eine Generation später beschrieb ein ungenannter Autor die "Expedition" als

"militärische Unternehmung zu einem bestimmten Zweck mit einem Teile des Heeres (Expeditionskorps). Zuweilen ist E. geradezu gleichbedeutend mit Feldzug. Häufig spricht man von einer E., wenn es sich um Unternehmungen in fernen Ländern handelt, die unter Beteiligung der Flotte ausgeführt werden, u. zwar zum Zweck von Neuerwerbungen, Aufrechterhaltung erworbener Rechte, Bestrafung von Gewalttätigkeiten u. dgl."42

Die räumliche Distanz zum heimischen Operationsgebiet wird also auch 1911 noch betont. Wichtig sind ferner die Hinweise darauf, dass bei einer "Expedition" nur ein Teil des Heeres involviert sei und dass es sich oft um streitkräftegemeinsame Operationen handele. Beide Definitionen der "Expedition" benennen im Kern zentrale Punkte des heutigen Verständnisses von "Einsatz", so dass von einer Synonymie ausgegangen werden kann.

Die zeitgenössische Fachliteratur bestätigt den Befund. So führt auch die wichtigste offiziöse Quelle, die "Loebellschen Jahresberichte", den Begriff "Einsatz" bis 1914 nicht ein. Hier wie auch in weiteren amtlichen Darstellungen wurde entweder das Ereignis bezeichnet, auf das hin Einsätze veranlasst wurden, etwa "Wirren" oder "Aufstand".43 Oder aber die Einsätze wurden technisch als "Kämpfe" bzw. "Expedition" bezeichnet.44

Im Kaiserreich stellten Einsätze nach heutigem Verständnis also eine militärische Realität dar. Den frühesten Typ von Einsätzen bildeten überseeische Marineexpeditionen zur Durchsetzung von Rechtspositionen. Der Erwerb von Kolonien selbst und die Aufrechterhaltung der Macht in denselben führten dann ab Mitte der 1890er Jahre zum Aufkommen des zweiten Typs von Einsätzen, der imperialen Aufstandsbekämpfung mit Militär. Einsätze des Militärs im Innern waren dabei aufgrund der Rechtslage und der innenpolitischen Frontstellungen als dritter Typ durchaus angelegt, sie waren tatsächlich aber selten. Auch lassen sich schon im Kaiserreich bestimmte Begleiterscheinungen von Einsätzen beobachten, die wir aus unserer Gegenwart kennen, namentlich die innenpolitische Kontroverse um deren politische bzw. militärische Opportunität, Fragen der Legitimation (Kommandogewalt) sowie ein starker versorgungsrechtlicher Regelungsbedarf. Zwar findet sich der Begriff "Einsatz" in der Epoche nicht. Doch wurde schon bis 1914 mit der "Expedition" ein Begriff geläufig, der weitgehend synonym gebraucht wurde.

 

Einsatz im Innern (1919-1935)

Die Militärpolitik der Weimarer Republik unterschied sich fundamental von derjenigen des Kaiserreichs. Durch den Versailler Vertrag hatte Deutschland seine Kolonien und damit den bisherigen Anlass für Einsätze verloren. Die Rüstung von Heer und Marine war beschränkt, entsprechend waren auch die militärischen Möglichkeiten, Auslandseinsätze durchzuführen, nicht mehr gegeben. Da die Wehrverfassung unter dem Eindruck revolutionärer Unruhen verabschiedet worden war, verwundert es nicht, dass in der Weimarer Verfassung erstmals Militäreinsätze im Innern festgeschrieben wurden.45

Die dafür verfügbaren Kräfte waren zahlenmäßig gering, organisatorisch heterogen, aber kriegserfahren. Es handelte sich um die (Vorläufige) Reichswehr, Freiwilligenverbände sowie Polizei. Letztere stellte – ebenfalls ein Novum – seit Anfang der 1920er Jahre in allen Ländern kasernierte paramilitärische Zweige auf.46

Bei den Einsatztypen ist zunächst der Grenzschutz im Baltikum (Lettland) in der ersten Hälfte 1919 zu nennen. Diesen hatten die Siegermächte im Waffenstillstandsvertrag mandatiert, um den Vormarsch bolschewistischer Kräfte aufzuhalten.47 Neben dem Grenzschutz bestimmten Einsätze im Innern die ersten vier Jahre der Republik. Hierunter fiel die Novemberrevolution mit den bis ins Frühjahr 1919 anhaltenden Kämpfen in Berlin, Bremen, Hamburg und Bayern. Es folgte der Kapp-Lüttwitz-Putsch vom 13. März 1920. Der dadurch ausgelöste Aufstand im Ruhrgebiet im selben Monat brachte wieder schwere Kämpfe. Im März des nächsten Jahres 1921 kam es in Mitteldeutschland zu gewaltsamen Auseinandersetzungen.48 Das Jahr 1923 war bestimmt vom Ruhrkampf, der zwar als ziviler Landesstreik angelegt war, in dem die Reichswehr allerdings verdeckte, koordinierende und nachrichtendienstliche Aufgaben wahrnahm. Die Niederschlagung des Hitler-Putsches am 9. November bildete den Abschluss der Einsätze im Innern. In dem Zusammenhang bedeutete die Übertragung der vollziehenden Gewalt auf den Chef der Heeresleitung Hans von Seeckt den ordnungspolitischen Kristallisationspunkt der Einsatzgeschichte der Republik.49 Auch die Aufstände polnischstämmiger Separatisten in Posen (1918/19) und in Oberschlesien (1919-21) zählen zu den Einsätzen im Innern. Sie nahmen aber durch die ethnischen Gegensätze, die eingeschränkte Möglichkeit der Reichswehr zur konventionellen Intervention und aufgrund der Anwesenheit alliierter Truppen einen anderen Charakter an.50

Kaum bekannt ist, dass die Reichswehr eine fast zehnjährige Ausbildungsmission durchführte. Diese war das Ergebnis einer taktisch motivierten Zusammenarbeit zwischen der Reichswehr und der Roten Armee ab 1924. Dieser Einsatz war durch eine verdeckt arbeitende Zentrale in Moskau koordiniert und zivil-militärisch ausgelegt, da daran auch Techniker und Ingenieure teilnahmen. In drei Stationen wurde Militärtechnik erprobt und wurden deutsche sowie sowjetische Soldaten an Waffensystemen ausgebildet, die in Deutschland selbst verboten waren. Dieser Einsatz endete 1933.51

In den zentralen Rechtstexten der Weimarer Republik, der Verfassung von 1919 und dem Wehrgesetz von 1921, taucht der Begriff "Einsatz" nicht auf. Auch in den einschlägigen Führungsvorschriften, "Führung und Gefecht der verbundenen Waffen" von 1921 (D.V.Pl. 487) und "Truppenführung" von 1933/34 (H. Dv. 300) sucht man den Begriff vergeblich. Das lag daran, dass beide Vorschriften ungeachtet der strukturellen Nichtverteidigungsfähigkeit Deutschlands stark auf den konventionellen Krieg fokussierten, bei dem die Einsatzszenarien nicht relevant waren. Der Kampf im Innern wurde getrennt in Erfahrungsberichten und Richtlinien behandelt, wobei auch hier vornehmlich von "Operationen" gesprochen wurde.52 Es ist deshalb anzunehmen, dass der Einsatzbegriff in der Weimarer Republik zunächst über die Polizeitaktik Eingang in die Militärsprache gefunden hat.53

Die Begriffsgeschichte der Weimarer Zeit wirft die methodische Besonderheit auf, dass die frühe Fachliteratur naturgemäß aus der Zeit des "Dritten Reichs" stammt. Die ab 1933 rasch einsetzende Ideologisierung der Sprache könnte also Bedeutungsverschiebungen oder Bezeichnungsrevolutionen bei den Begrifflichkeiten aufweisen, die zum Zeitpunkt der historischen Ereignisse nicht angelegt waren.54 In dieser Hinsicht lohnt sich der Hinweis auf die ab 1936 durch die Wehrmacht herausgegebene Reihe "Darstellungen aus den Nachkriegskämpfen deutscher Truppen und Freikorps".55 Hier taucht der Begriff "Einsatz" nicht auf. Abgesehen vom titelgebenden Neologismus "Nachkriegskämpfe" griffen die Autoren auf das klassische Begriffsrepertoire der Kaiserzeit zurück: "Feldzug", "Kämpfe", "Niederwerfung" und "Wirren". Das ist auch insofern schlüssig, als insbesondere die Darstellung der interethnisch konnotierten Einsätze (Baltikum bzw. Kärnten 1919) und der Einsätze gegen marxistische Hochburgen (Ruhrgebiet 1918-20) insgesamt starke Anklänge an den Duktus der älteren Kolonialliteratur aufwies. Die dort schon zum Zweck der Entmenschlichung des imperialen Gegners angelegte Biologisierung der Sprache fand sich nun in der Darstellung der Aufstandsbekämpfung im Innern wieder.56

Blickt man auf die Geschichte der Einsätze während der Weimarer Republik, so präsentiert sich die paradoxe Situation, dass die Zeit der vermeintlich militärischen Wehrlosigkeit doch eine war, in der Einsätze – und zwar die im Innern und die Ausbildungsmission in der Sowjetunion – eine Realität blieben. Der Begriff "Einsatz" bildete sich gleichwohl im Militär nicht aus. Stattdessen wurde der Begriffskanon der imperialen Intervention auf die Einsätze im Innern übertragen; allenfalls in der Polizeiliteratur lässt sich nun erstmals der Begriff ausmachen.

 

Vergesellschaftung des Einsatzes (1935-45)

Die aggressive Natur des nationalsozialistischen Regimes manifestiert sich bis 1939 in einer von den militärischen Möglichkeiten teilweise abgekoppelten Risikopolitik, deren Merkmal auch Einsätze neuer Art waren. Dabei handelte es sich um eine Abfolge militärischer Besetzungen in Nachbarstaaten. Diese waren entweder so niedrigschwellig angelegt, dass militärische Reaktionen der Versailler Signatarstaaten ausblieben, oder aber sie wurden auf der Basis zwischenstaatlicher Vereinbarungen durchgeführt. Den Anfang machte der Einmarsch in Österreich am 12. März 1938. Es folgte die Besetzung des Sudetenlandes am 1. Oktober 1938, die Besetzung der restlichen tschechischen Landesteile der Tschecho-Slowakischen Republik am 15. März 1939 sowie des zu Litauen gehörenden Memelgebietes am 23. März 1939.

Bis 1939 führte die Wehrmacht nur einen Einsatz im Innern durch: die Besetzung des Rheinlands am 7. März 1936. Was die Befugnisse der Wehrmacht anging, so knüpfte die Gesetzgebung an die Regelung von 1914 an.57 Eine planmäßige Weiterentwicklung der verfassungsrechtlichen Bestimmungen zum inneren Einsatz fand im nationalsozialistischen Maßnahmenstaat nicht statt. Vielmehr bestand eine "allgemeine Auffassung", dass dieser Einsatz der Streitkräfte möglich sei.58 Mit der Ernennung von Hitler zum Oberbefehlshaber der Wehrmacht 1938 war diese, auch was eine mögliche Ordnungsfunktion im Innern anging, dem "Führerwillen" unterworfen. Gänzlich neu war allerdings, dass die Wehrmacht bei ihren ordnungspolitischen Ansprüchen ihre Grenzen von Parteiformationen aufgezeigt bekommen konnte.

Der früheste und gleichzeitig größte Auslandseinsatz war eine mit der Unterstützungsanfrage einer befreundeten Macht begründete Intervention im Rahmen eines Bürgerkrieges – Spanien 1936 bis 1939.59 Dies war der erste deutsche Einsatz unter Beteiligung aller drei Teilstreitkräfte. Mit insgesamt rund 19.000 Mann und 301 Toten war die Intervention in Spanien mit den kolonialen Einsätzen am Anfang des Jahrhunderts vergleichbar.60 Neu war freilich das Bestreben, die Intervention offiziell als Einsatz von Freiwilligen erscheinen zu lassen. Und weil über das deutsche Kontingent im Verlauf des Einsatzes kaum berichtet werden durfte, ließ die Aktualisierung der Begrifflichkeiten in den Medien zunächst auf sich warten. Erst in der zum Abschluss des Einsatzes sorgfältig orchestrierten Propaganda- und Erinnerungspublizistik ist der Begriff anzutreffen, etwa als "Einsatz im Kampf zum Endsieg der nationalspanischen Truppen" oder als "Einsatz deutscher Freiwilliger".61 Eine verhältnismäßige Häufung lässt sich in der Spanien-Literatur für luftfahrtspezifische Themen feststellen. Hier sollte sich der Begriff bis 1945 auch stark weiter entwickeln. Diese semantische Differenzierung nach Teilstreitkraft spiegelte sich explizit im Untertitel eines Buches zum Krieg in Norwegen 1940: "Der Vorstoß der Kriegsmarine, die Operationen des Heeres, der Einsatz der Luftwaffe".62

Mit dem Beginn des Zweiten Weltkrieges würde man vermuten, dass es von jetzt an per Definition keine Einsätze mehr gegeben habe. Die wirkungsmächtigste Untersuchung der nationalsozialistischen Sprache, Victor Klemperers "LTI", weist denn auch den Begriff "Einsatz" nicht aus, wohl aber das verwandte Attribut "kämpferisch". In diesem offenbart sich die Begriffsveränderung von "Einsatz" im nationalsozialistischen Rasse- und Vernichtungskrieg.63 Der Begriff verschob sich nun von der Verwendung militärischer Kräfte unterhalb der Mobilmachungsschwelle hin zum Einsatz gesamtgesellschaftlicher Kräfte jenseits des Militärs. Den extremsten Fall bildeten dabei die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD.64 Bei diesen lässt sich auch die für den Einsatz in Spanien schon praktizierte Verschleierung von Tätigkeiten durch Begriffe beobachten.65

Die Vergesellschaftung des Einsatzbegriffs vollzog sich über die inflationäre Totalisierungsrhetorik des NS-Regimes – vom "Einsatz der Frau im Krieg"66 über die "Einsatz der Soldaten der Arbeit"67 bis zum "Kriegseinsatz der Geisteswissenschaften".68 Als bekannteste Einzelquelle ist hier die "Sportpalast-Rede" des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda Joseph Goebbels vom 18. Februar 1943 zu nennen, bei der der Begriff "Einsatz" mit den "Kriegsversehrten", den "Arbeitern und Arbeiterinnen", dem "Sport", dem "Einsatz des kostbarsten Blutes unseres Volkes" und ein weiteres Mal mit der deutschen "Arbeiterschaft" in Verbindung gebracht wurde.69

Fliegerei, die totalisierende Vergesellschaftung des Einsatzes in der "Volksgemeinschaft" und die camouflierende Qualität des Begriffs können also als Merkmale für die Zeit des "Dritten Reichs" benannt werden. Dadurch ergab sich eine Popularisierung des Begriffs, die auch auf das Militär zurückwirkte und nun auch in der Wehrmacht "Einsatz" zu einem regelrechten "Universalwort" im zeitgenössischen "Aktionsdeutsch" werden ließ.70

 

Einsätze in der Kontroverse (seit 1945)

Für die Geschichte der Einsätze der Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland liegen inzwischen eine Reihe historischer Untersuchungen vor, die naturgemäß auf die Zeit ab 1990 fokussieren.71 Insgesamt unterschieden sich die verfassungsmäßigen und politischen Rahmenbedingungen deutlich von denen der vorangegangenen Epochen. So gab es zwischen 1945 und 1949 in den westdeutschen Besatzungszonen keine Verfassung und es gab auch keine Streitkräfte. Im Grundgesetz von 1949 war eine Wehrverfassung bestenfalls in Ansätzen angelegt, die Souveränität war weiterhin eingeschränkt und die Aufstellung der Bundeswehr begann erst 1955. Diese zweite Phase von 1955 bis 1990 war geprägt von der globalen Blockkonfrontation, in deren Verlauf die Bundeswehr zwar zu einem der größten Truppensteller innerhalb der NATO aufwuchs, es zu Einsätzen der bisher geschilderten Typen aber nicht kam. Mit dem Ende des Kalten Krieges und der deutschen Einigung eröffnete sich ab 1991 ein dritter Abschnitt der bundesdeutschen Militärgeschichte. Dieser bietet, was Einsätze angeht, wieder Anknüpfungspunkte für eine diachrone Betrachtung des Phänomens Einsatz.

Anders als im Deutschen Reich zwischen 1871 und 1945 wies die Wehrverfassung in der Bundesrepublik eine markante Weiterentwicklung auf. In diesem Zusammenhang genügt der Hinweis auf die beiden Wehrergänzungsnovellen zum Grundgesetz von 1954 und 1956, die Notstandsnovelle von 1968 und das Parlamentsbeteiligungsgesetz von 2005.72 Die für die weitere Frage nach der Verwendung der Streitkräfte zentrale Norm war dabei Art. 87a des Grundgesetzes.73

Für die erste Phase der Militärgeschichte Westdeutschlands (1945-55) lässt sich feststellen, dass es dort, wo es keine Streitkräfte gibt, auch keine Einsätze geben kann. In der zweiten Phase (1955-90) verfügte die Bundesrepublik zwar über Streitkräfte. Eine militärische Durchsetzung unilateraler Interessen verbot sich aber schon aus Gründen der Staatsräson.74 Aufstandsbekämpfung schied als traditioneller Einsatztyp aus, weil Deutschland, anders als seine Verbündeten Großbritannien, Frankreich oder Belgien, nach 1945 über keine Kolonien mehr verfügte und auch keine postkolonialen Einflusszonen beanspruchte. Der bewaffnete Einsatz der Streitkräfte im Innern war im erwähnten Art. 87a Grundgesetz ausgeschlossen, wobei die Begründung mit dem Verweis auf die Weimarer Verfassung eine genuin historische war. Davon nicht eingeschränkt war der Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe, namentlich bei Katastrophen, die in Art. 35 Grundgesetz geregelt war. Die das Bild der Bundeswehr am stärksten prägende Unterstützungsleistung war ihr Einsatz bei der Hochwasserkatastrophe an der Nordseeküste 1962 mit rund 40.000 Bundeswehrangehörigen und sechs toten Soldaten.75 Weniger gefährlich und noch weniger in Erinnerung geblieben ist allerdings der Einsatz von 27.000 Angehörigen der Bundeswehr in der Vorbereitung und Durchführung der XX. Olympischen Sommerspiele 1972, bei der zwei Soldaten zu Tode kamen.76

In der bisher entwickelten historischen Einsatztypologie gänzlich neu waren die humanitären Hilfseinsätze der Bundeswehr im Ausland. Beginnend mit dem Einsatz von Transport- und Sanitätskräften bei der noch als "Übung" deklarierten Erdbebenhilfe in Marokko 1960 war die Bundeswehr bis 1990 insgesamt mindestens 135 Mal weltweit im Rahmen der Erdbeben- und Hungerhilfe, nach Wetterkatastrophen und zum Transport von UN-Truppen im Einsatz. Grundlage hierfür bildeten in der Regel bilaterale Absprachen mit den betroffenen Ländern.77

Die dritte Phase der Einsatzgeschichte der Bundeswehr (seit 1991) setzte mit der Erlangung der Souveränität ein. Damit verbunden waren, ähnlich wie zu Zeiten der Gründungsgeschichte der Bundeswehr, Erwartungen der Bündnispartner an einen deutschen militärischen Beitrag. Diese Erwartungen erwuchsen sofort und ganz konkret aus der zeitlichen Koinzidenz des Einigungsprozesses und der Vorbereitung und Führung des Krieges einer internationalen Allianz unter Führung der USA gegen den Irak 1990/91. Das vereinigte Deutschland war also von Beginn an bündnis- und sicherheitspolitischen Herausforderungen ausgesetzt, die in den kommenden zwölf Jahren zu einer sprunghaften und bis dahin aus Gründen der Verfassung und der politischen Kultur für unmöglich gehaltenen Häufung von Militäroperationen außerhalb des NATO-Bündnisgebiets führten. Im Verlauf dieser Entwicklung kam es zu bedeutenden Fortschreibungen der Wehr- und Verfassungsgesetzgebung, und die Bundeswehr wandelte sich von einem Instrument der Landes- und Bündnisverteidigung zu einem der globalen Intervention.78

Die historische Grobdifferenzierung der Einsatzarten – globale Intervention, Einsatz im Innern und humanitärer Hilfseinsatz – blieb dabei im Prinzip erhalten. Bei den humanitären Hilfseinsätzen im Ausland setzte die Bundeswehr die seit den 1960er Jahren geübte Praxis fort.79 Sie tat dies freilich unter stark veränderten außenpolitischen Bedingungen. So war die stillschweigende Priorisierung von Hilfseinsätzen nach der jeweiligen blockpolitischen Zugehörigkeit weggefallen. Auf der anderen Seite war nun bei den Entscheidungsfindungsprozessen zu den frühen Einsätzen das Bemühen der Bundesregierung unverkennbar, einzelne militärische Operationen aus innenpolitischen Gründen als Hilfseinsätze zu deklarieren, so geschehen bei der 1991 beschlossenen Minenräumung im Persischen Golf (Operation Südflanke).80 Allerdings ließ sich auch eine gegenläufige Dynamik beobachten: So entwickelte sich der 2015 mandatierte Einsatz der Marine gegen Schlepperorganisationen im Mittelmeer (EUNAVFORMED Operation Sophia) im Jahr darauf de facto zu einem humanitären Seenothilfseinsatz.81

Die Bandbreite von Einsätzen seit 1991 ist historisch einzigartig und reicht von der Entsendung eines unbewaffneten Offiziers in Zivil als UN-Militärbeobachter in den Jemen (United Nations Mission to Support the Hodeidah Agreement; UNMHA) über den Anti-Piraterie-Einsatz am Horn von Afrika mit gegenwärtig 80 Soldatinnen und Soldaten (European Naval Force Somalia; EU NAVFOR Somalia Atalanta) und militärische Ausbildungsmissionen wie die seit 2013 im Auftrag der EU in Mali durchgeführte mit rund 150 Soldatinnen und Soldaten (European Union Military Mission to Contribute to the Training of the Malian Armed Forces; EUTM) bis zum ersten Kampfeinsatz der Bundeswehr 1999 im Kosovokrieg (Operation Allied Force) mit 500 Soldatinnen und Soldaten sowie dem robusten Mandat für bis zu 5.350 Soldatinnen und Soldaten der International Security Assistance Force (ISAF) der NATO zwischen 2002 und 2014.82

Zwischen 1991 und 2020 war die Bundeswehr an Einsätzen und Missionen in folgenden Ländern und Gebieten beteiligt: Afghanistan, Albanien, Äthiopien, Bosnien-Herzegowina, der Demokratischen Republik Kongo, Dschibuti, Eritrea, Georgien, Indonesien, Irak, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Katar, Kosovo, Kroatien, Kuwait, Libanon, Liberia, Libyen, Litauen, Mali, Mazedonien, Ruanda, Saudi-Arabien, Somalia, Südsudan, Sudan, Tschad, Türkei, Westsahara, der Zentralafrikanischen Republik, in den Lufträumen über Jugoslawien und Syrien sowie im Atlantik, im Mittelmeer und im Indischen Ozean.83

Der Einsatz der Bundeswehr im Innern ist seit 1991 vor allem im Zusammenhang mit der Terrorabwehr diskutiert und weiter verregelt worden. Dabei ist im Besonderen auf das Luftsicherheitsgesetz von 2005 hinzuweisen, in dem die Unterstützung und Amtshilfe durch die Streitkräfte bei Flugzeugentführungen bzw. Sabotageakten und terroristischen Anschlägen im Luftverkehr festgelegt wurden.84 Im März 2017 fand außerdem zum ersten Mal eine gemeinsame Stabsrahmenübung der Polizeien mehrerer Länder mit der Bundeswehr statt, bei der die Verfahren für einen durch einen Terroranschlag ausgelösten, besonders schweren Unglücksfall erprobt wurden (Gemeinsame Terrorismusabwehr-Exercise).85 Nationale Katastropheneinsätze unterstützte die Bundeswehr wiederholt, so bei den Hochwassern 1997, 2002 und 2013. Bei der letzten Hochwasserhilfe kamen 20.000 Bundeswehrangehörige zum Einsatz.86 Art, Umfang und Dauer des Einsatzes der Bundeswehr im Rahmen der Corona-Pandemie von 2020 sind zum Zeitpunkt dieser Publikation nicht abzusehen. Die Aufstellung eines "Einsatzkontingents Hilfeleistung Corona" Ende März 2020 mit zunächst 15.000 Bundeswehrangehörigen deutet auf einen mindestens in der Dauer bislang einzigartigen Einsatz der Streitkräfte im Innern hin.87

Wendet man sich von der Praxis zur Begrifflichkeit, dann fällt auf, dass im deutschen Fall die Sprache des Nationalsozialismus die politische, die juristische und die militärische Fachsprache in der Bundesrepublik beeinflusst hat. Hier kann man vermuten, dass der Begriff "Einsatz" nach 1945 aus historischen Gründen weniger häufig anzutreffen war. So deutet Breitwieser an, im Grundgesetz habe man das E-Wort "sorgfältig vermieden", führt den Sachverhalt aber nicht weiter aus.88 In der Urfassung von 1949 findet sich der Begriff schon deshalb nicht, weil sich dort Streitkräfte als Verfassungsgegenstand nicht finden. Die 2. Wehrnovelle von 1956 spricht unter § 143 von den Voraussetzungen, unter denen "Streitkräfte im Falle eines inneren Notstandes in Anspruch zu nehmen" seien.89 Mit dieser offensichtlichen Ersatzformulierung deutet sich die terminologische Annäherung an den Einsatzbegriff an. Mit der Notstandsgesetzgebung von 1969 gehen schließlich "Einsatz", "einsetzen" und "eingesetzt" mit Bezug auf die Bundeswehr in die Verfassungssprache ein (Art. 35 Abs. 3; Art. 87a Abs. 2 und 3).90

Auch in den Urfassungen der einschlägigen Rechtstexte, dem Soldatengesetz (1956), dem Wehrpflichtgesetz (1956), der Wehrbeschwerdeordnung (1956), der Wehrdisziplinarordnung (1957) und dem Soldatenversorgungsgesetz (1957), fehlt das Wortfeld. Unter den späteren Neufassungen dieser Texte fällt das Soldatengesetz auf, das noch 2005 zwar den "Einsatzunfall" (§ 3) erwähnt, für den Einsatz selbst aber das aus dem Versorgungsrecht entlehnte Konstrukt der "Besonderen Auslandsverwendung" (§ 62) verwendet.91 Die bis heute maßgebliche rechtliche Begriffsbestimmung stammt aus dem Parlamentsbeteiligungsgesetz von 2005. Diese regelt in § 2 Abs. 1: "Ein Einsatz bewaffneter Streitkräfte liegt vor, wenn Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr in bewaffnete Unternehmungen einbezogen sind oder eine Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung zu erwarten ist."92

Die Debatte um die Notstandsgesetzte von 1968 stand am Anfang der bundesdeutschen Begriffsbildung. Ihr Gegenstand war der Einsatz im Innern. Doch schon 1973 eröffnete sich mit der Aufnahme der Bundesrepublik in die Vereinten Nationen ein zweites, und wie sich zeigen sollte, weites Feld der Diskussion, nämlich die Frage des Einsatzes deutschen Militärs im Rahmen der UN-Friedensmissionen.93 Durch diese Debatte war bis spätestens Mitte der 1980er Jahre der Begriff des "Auslandseinsatzes" eingeführt.94

Die politische Sprache der Bundesrepublik ist eng mit der juristischen verbunden. Das lässt sich auch anhand der Semantik der militärischen Intervention nachvollziehen. Für die politische Sprache der ersten Phase bis 1955 geben die Protokolle des (später so genannten) Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages einen ersten Aufschluss über die Begriffsentwicklung. Denn tatsächlich war der öffentlich eher vermiedene Begriff "Einsatz" hier durchaus gang und gäbe. Das war einmal der Fall im Zusammenhang mit der Nuklearstrategie und der Frage einer deutschen Teilhabe. "Einsatz von Atomwaffen" wuchs früh zum Thema und zum feststehenden Begriff auf.95 Das zweite Thema war die im Vorfeld der Wiederbewaffnung diskutierte Frage einer möglichen Unterstellung der zukünftigen Bundeswehr unter den Oberbefehl der damaligen Besatzungsmächte bzw. den "Einsatz deutscher Kontingente außerhalb des NATO-Bereiches".96 Die Out-of-Area-Problematik war damit geboren und semantisch eng mit dem Begriff "Einsatz" verknüpft. Schließlich lag dem Ausschuss 1952 auch der Entwurf für einen Soldateneid vor, in dem sich die Formulierung "unter Einsatz meines Lebens" fand. Hier blitzte also die ursprüngliche Bedeutung des Wortes "Einsatz" – als Wert, den man wagt – noch einmal auf.97

Die aussagekräftigste Quelle bilden die seit 1960 jährlich veröffentlichten Berichte des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages.98 Deren Auswertung weist seit 1968 vor allem die Begriffe "Einsatzbereitschaft", "Einsatzfreude", "Einsatzfähigkeit" und den dort des Öfteren kritisierten "Einsatz von Ordonanzen" aus. Bis 1989 finden sich pro Bericht bis zu 13 Erwähnungen aus dem Wortfeld. Seit 1990 stieg diese Zahl schnell und stark an, erreichte 2000 mit 127 Erwähnungen den dreistelligen Bereich und blieb dort – mit einer Ausnahme – bis heute (Spitze 270 in 2018). Dabei ist auch qualitativ eine klare Bedeutungsverlagerung hin zu den mit Auslandseinsätzen zusammenhängenden Themen festzustellen.99

In der politischen Sprache Deutschlands war der Einsatzbegriff spätestens mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 zum "Out-of-Area"-Einsatz der Bundeswehr etabliert.100 Dieses Urteil weist mit den Begriffen "Einsatz bewaffneter Streitkräfte", "Kampfeinsätze", "Einsatzrichtlinien" und "Einsatzverband" auf die inzwischen erreichte Breite des Wortfeldes hin. Auch die Berichte der drei für die Ausrichtung der Bundeswehr wichtigsten Experten-Kommissionen bieten Aufschluss über die Begriffsentwicklung. Das beginnt mit dem 2000 vorgelegten Bericht der Weizäcker-Kommission, in dem die Einsatzterminologie schon üblich ist.101 Das ist bei dem 2010 vorgelegten Bericht der Weise-Kommission nicht anders. Allerdings ist er deshalb von Interesse, weil mit ihm die Maxime "Vom Einsatz her denken" in den ministeriellen und militärischen Sprachgebrauch eingeführt wurde.102 Dem Bericht der Rühe-Kommission von 2015 kommt schließlich Bedeutung zu, weil dort explizit Klärungsbedarf bei der Definition der inzwischen vielfältigen Einsatztypen angemahnt wurde.103 Was ein Einsatz ist, war 2015 also schon lange nicht mehr unbekannt, aber es war inzwischen nicht mehr eindeutig.

Eine systematische Untersuchung zur Entwicklung des Einsatzbegriffs in der Bundeswehr kann in einem methodisch derart angelegten Beitrag allein deshalb nicht geleistet werden, weil der militärische Quellenkorpus überwiegend nicht-öffentlich ist. Dass sich dort gleichwohl Goldstücke finden lassen, darauf deutet bereits ein wichtiges Gründungsdokument der Bundeswehr hin, die Himmeroder Denkschrift von 1950. In dieser waren vorangegangene Überlegungen zu einem westdeutschen Verteidigungsbeitrag zusammengefasst und proklamiert worden. Schon die Herausgeber der Denkschrift von 1977 zeigten sich irritiert, dass darin die operative Führungsebene eines zukünftigen deutschen Kontingents als "Einsatzgruppe" bezeichnet wurde.104 Der "Einsatz von Nuklearwaffen" und der Out-of-Area-Einsatz waren auch hier frühe Elemente im Wortfeld.

Dass "Einsatzfähigkeit" und "Einsatzbereitschaft" Kernbegriffe des Militärischen waren, haben weiter oben schon die Berichte des Wehrbeauftragten gezeigt. Das lässt sich auch in den seit 1968 in unregelmäßiger Folge herausgegebenen "Weißbüchern" der Bundesregierung feststellen. Seit der ersten Ausgabe treffen wir hier durchgängig auf das Kompositum "Einsatzbereitschaft".105 Im Zusammenhang mit Nuklearwaffen war der Begriff ebenfalls seit 1969 üblich, ist aber in diesem Zusammenhang in den Ausgaben 2006 und 2016 nicht mehr enthalten – ein Beispiel für die abnehmende Konjunktur eines Begriffs.106 Das Weißbuch von 1975/76 weist überdies eine markante Zunahme des Begriffs im Zusammenhang mit den Luftstreitkräften auf, z. B. "Einsatzverbände", "Einsatzraum" oder "Einsatzaufgaben". Das liegt daran – und diese Feststellung ist für die historische Semantik des Begriffs grundlegend –, dass sich gerade über den Begriff Einsatz Auflösungen der scheinbar binären Logik von Krieg und Frieden sprachlich verdeutlichen lassen. Dies formuliert das Weißbuch in diesem Fall auch ganz explizit: "Organisation und Dislozierung der Luftwaffe sind an den Einsatzfunktionen orientiert. Dabei gibt es keine Unterschiede zwischen Frieden und Verteidigungsfall."107 Die nationalen und internationalen Hilfseinsätze der Bundeswehr sind in den Weißbüchern entsprechend ihrer historischen Häufigkeit mehr oder weniger abgebildet. "(Hilfs-)Einsatz" findet sich erstmals 1972, mehrfach 1985.108 Im Weißbuch von 2006 ist der Text inzwischen semantisch sehr stark auf das Begriffsfeld "Armee im Einsatz" ausgerichtet. Das gilt auch für das bislang letzte Weißbuch von 2016. Allerdings ist hier im Vergleich zum Vorgänger bereits wieder eine merkliche Abnahme der Häufigkeit des Begriffs von 376 Fällen (2006) auf 105 (2016) festzustellen.109

Unter den drei Ministererlassen zur Spitzengliederung der Bundeswehr – diese weisen einen dezidiert öffentlichen Charakter auf – fällt der "Dresdner Erlass" vom 21. März 2012 auf, weil er zu einem vergleichsweise späten Zeitpunkt noch die Notwendigkeit sah, den Begriff Einsatz zu definieren.110

Im Bundesministerium der Verteidigung und in der Bundeswehr begann sich die Einsatzorientierung auch organisatorisch abzubilden. Im Führungsstab der Streitkräfte des Ministeriums (Fü S) wurde eine "Stabsabteilung Fü S V (Einsatz Bundeswehr)" eingerichtet, die 2008 zum "Einsatzführungsstab" umgegliedert wurde und seit 2012 als Abteilung "Strategie und Einsatz" arbeitet. Schon 2001 war das "Einsatzführungskommando" als operative Führungsebene eingerichtet worden. Eine entsprechende Neuausrichtung lässt sich für sämtliche nachgeordneten Bereiche feststellen.Mit der Maxime "Vom Einsatz her denken" war der Begriff somit von einer operativen Teilaufgabe zu einem ideellen Leitbegriff der gesamten Streitkräfte aufgewachsen; zudem zu einem, der dabei war, selbst zum Gegenstand der Historisierung zu werden.111

Überhaupt lässt sich die Konjunktur des Begriffs nur verstehen, wenn man den damit verbundenen kulturellen Wandel der Bundeswehr betrachtet. Die Stiftung einer Einsatzmedaille 1996, ergänzt um eine Sonderstufe "Gefecht" im Jahr 2010, ist hierfür ein Indikator. Ausdruck dieses sich im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts vollziehenden Wandels war aber vor allem der Aufwuchs einer vermeintlichen "Generation Einsatz".112 Deren publizistische Protagonisten entstammten vielfach der Kampftruppe, und im Zentrum ihres Erfahrungsraums standen genaugenommen nicht Einsätze im Allgemeinen, sondern der Afghanistan-Einsatz im Speziellen. In dieser Kombination konnte das eine eigentümliche Reduktion der Einsatzwahrnehmung und damit der Vorstellung von Krieg mit sich bringen. Wie in der Veteranenpublizistik seit jeher üblich, wurde in der Debatte um symbolisches Kapital, aber auch um professionelle Ressourcen und Perspektiven gerungen. Denn die "Generation Einsatz" trat als soldatisches Gegenmodell zu den lebensälteren "Kalten Kriegern" der alten Bundeswehr an, und in diesem Zusammenhang bot die generationelle Selbstverortung auch Anlass zu einer kritischen Neubewertung der etablierten Führungskultur.113

Die weitere Entwicklung des Einsatzbegriffs wird aber nicht nur von der semantischen oder diskursiven Attraktivität einschlägiger Selbstzuschreibungen bestimmt sein, sondern natürlich auch von der Entwicklung, die die zukünftige Bedrohungsperzeption nehmen wird. Die seit der Annexion der Krim und dem Krieg in der Ukraine 2014 erzwungene Rückbesinnung auf die Bedeutung der Landes- und Bündnisverteidigung hat mit der "Einsatzgleichen Verpflichtung" schon Folgen für die militärische Semantik der Bundeswehr gezeitigt. Dabei handelt es sich um "für bestimmte Zeiträume gegenüber der NATO und EU eingegangene und nach Art und Umfang jeweils individuell festgelegte Verpflichtungen mit Einsatzcharakter".114 Ähnliches ist für die Begriffsbildung im Cyber- und Informationsraum zu erwarten.

Die Geschichte der bundesdeutschen Einsätze seit 1949 lässt sich also durchaus in eine längere, diachrone Geschichte der Intervention einordnen. Dabei waren humanitäre Hilfseinsätze im Ausland tatsächlich neu; keine der deutschen Armeen zwischen 1871 und 1945 hat vergleichbare historische Spuren hinterlassen. Diese Hilfseinsätze der Bundeswehr erfuhren in der Bundesrepublik aber nicht allein deshalb eine besondere Beachtung, weil sie neuartig waren. Für die bundesdeutsche Gesellschaft, die im Ruf steht, ihren Streitkräften oft indifferent gegenüber zu stehen, traten hier ebendiese Streitkräfte ganz unvermutet und auf eine nützliche Weise in Erscheinung.115

Für militärische Interventionen ist die Bundeswehr erst nach der Erlangung der vollen Souveränität Deutschlands eingesetzt worden. Diese Interventionen waren im Gegensatz zu den reinen Hilfseinsätzen sehr wohl umstritten. Das zeigte sich in besonderer Weise bei den Auseinandersetzungen um die NATO-Luftschläge zur Beendigung des Kosovokonflikts 1999, die im Fischer-Dilemma – "Nie wieder Krieg!" vs. "Nie wieder Auschwitz!" – einen Höhepunkt der bundesrepublikanischen Debattenkultur markierten.116 Dabei weisen die Interventionen der Bundeswehr markante Unterschiede zu den Vorgängeroperationen zwischen 1875 und 1945 auf. So sind sie bislang ausnahmslos im Rahmen von Systemen kollektiver Sicherheit durchgeführt worden. Der anfänglich bestehenden Rechtsunsicherheit ist zwischen 1994 und 2005 durch ein Mandatierungsregime abgeholfen worden, das dem Parlament eine international herausragende Rolle einräumt. Hierin lässt sich für Deutschland ein historisch bedeutsamer Schritt der Kodifizierung und der Selbstbeschränkung beim ius ad bellum ausmachen. Der schon in früheren Epochen eher seltene Einsatz im Innern ist in der Bundesrepublik auf eine verfassungsrechtliche ultima ratio reduziert worden.

Mandatierung bedeutete also Verrechtlichung; sie bedeutet allerdings auch – und hier liegt eine Ironie des deutschen Falls – eine markante Vergesellschaftung der Intervention: Der Souverän in der Bundesrepublik mag zwar in sicherheitspolitischen Angelegenheiten ein geringes Alltagsinteresse an den Tag legen. Gleichzeitig erwächst ihm aber eine deutlich größere politische Verantwortung für die Gestaltung derselben als dies im Kaiserreich, in der ersten Republik oder während der Diktatur der Fall gewesen ist.

Bundesdeutsche Militärinterventionen gründen auf einem breiteren, sicherheitspolitischen Ansatz als ihre historischen Vorläufer. Sie unterscheiden sich außerdem durch ihr Spektrum, was die geografischen Räume, die Begründungen und die Mittel angeht. Dies führte dazu, dass in der Zeit zwischen 1991 und 2014, also mithin fast ein Vierteljahrhundert der Einsatz, nicht der Krieg, den Fixpunkt der militärischen und sicherheitspolitischen Überlegungen in Deutschland gebildet hat. Der Preis an Menschenleben, der dafür gezahlt wurde, ist historisch gesehen sehr niedrig: Zwischen 1992 und 2020 sind bei allen Einsätzen zusammen 136 Angehörige der Bundeswehr zu Tode gekommen.117 Dem seien hier noch einmal die oben genannten tödlichen Verluste in früheren Einsätzen gegenübergestellt: 201 in China (1900/01), 1.613 in Deutsch-Südwestafrika (1904-08) und 301 in Spanien (1936-39).

Es hat einige Jahrzehnte gedauert, bis sich der Einsatzbegriff in der Bundesrepublik etabliert hat. Das hing zusammen mit einer wohlbegründeten Skepsis gegenüber der Sprache des Nationalsozialismus und seiner besonders im Rahmen des Vernichtungskrieges verwendeten Einsatzsemantik. Seit Ende der 1960er Jahre floss der Begriff allerdings als "Einsatz im Innern" zunächst über die Notstandsdebatte in die sicherheitspolitische Sprache ein. Die anschließende Diskussion um die Beteiligung der Bundeswehr an UN-Einsätzen ließ zwischen Mitte der 1970er und Mitte der 1980er Jahre den Begriff des "Auslandseinsatzes" entstehen. Als dieser dann nach 1990 eine Realität wurde, brach sich der Begriff "Einsatz" rasch Bahn. Er wurde schließlich in der ersten Dekade des neuen Jahrhunderts semantisch leitend für einen organisatorischen Wandel ("Armee im Einsatz"), aber auch für einen weitergehenden kulturellen Wandel der Streitkräfte ("Generation Einsatz").

 

Fazit: 150 Jahre Einsatz

Aus der Rückschau auf eineinhalb Jahrhunderte deutscher Militärgeschichte wird offensichtlich, dass Einsätze weit mehr als nur "Military Operations Other Than War" waren und sind. Sucht man den Begriff für die historische Debatte nutzbar zu machen, so soll Einsatz hier abschließend definiert werden als die Ausführung eines besonders angeordneten, zeitlich in der Regel befristeten militärischen Auftrags jenseits des friedensmäßigen Grundbetriebs von Streitkräften. Einsätze finden unterhalb der Schwelle einer allgemeinen Mobilmachung bzw. einer Kriegserklärung statt. Für ihre Mandatierung und Durchführung sind deshalb oftmals besondere rechtliche Voraussetzungen erforderlich und es müssen dafür besondere personelle und materielle Ressourcen bereitgestellt werden.118

Die so definierten Einsätze sind kein spezielles Phänomen der Bundeswehr, sondern sie waren ein fester Bestandteil des Aufgabenspektrums deutscher Streitkräfte seit 1871, wenngleich mit unterschiedlichen Zielen, Ausprägungen und Konjunkturen. Hier konnten drei Typen von Einsätzen herausgearbeitet werden: erstens, die imperiale bzw. globale Intervention, die die Einsatzgeschichte des Kaiserreichs bis 1914 und der Bundesrepublik seit 1990 kennzeichnet. Die Erkenntnis, dass diese Art von Einsätzen schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts ein wichtiges und teilweise auch kontrovers diskutiertes Element der deutschen Außen- und Innenpolitik bildete, sollte stärker in unserem sicherheitspolitischen und zeitgeschichtlichen Bewusstsein verankert werden.

Den zweiten Typ bildete der Einsatz im Innern. Dieser war ebenfalls bereits im Kaiserreich militärische Praxis, er war aber vor allem Gegenstand innenpolitischer Diskussion. Rückschauend und im internationalen Vergleich ist dieser Typ in Deutschland letztlich ein Scheinriese gewesen. Kam in anderen Staaten regelmäßig das Militär zum Einsatz, stand in Deutschland in den meisten Fällen die Polizei zur Verfügung. Gleichwohl, und das macht den Längsschnitt spannend, hat schon allein die Rede über den Einsatz im Innern die Überlegungen zum Grundgesetz der Bundesrepublik nachhaltig beeinflusst – und das nicht zum Schlechteren.

Der dritte Typ sind humanitäre Hilfseinsätze im Ausland.119 Für diese gibt es vor 1960 praktisch keine Vorbilder. Dieser Typ ist Element einer Globalisierung der humanitären Intervention, die bis heute ohne den Arbeitsmuskel des Militärs nicht auszukommen scheint. Andererseits bot das humanitäre Engagement der deutschen Politik auch die Möglichkeit, sich auf diese Weise robusteren Formen der Beteiligung im internationalen Rahmen zu entziehen.120 Schließlich konnten humanitäre Hilfseinsätze in der politischen Debatte der Bundesrepublik nach 1990 auch genutzt werden, um die Beschränkungen des Grundgesetzes zu problematisieren und einer Legitimierung der globalen Intervention das Wort zu reden.121

Zu den historischen Eigentümlichkeiten des Betrachtungszeitraums zählt eine unklare bzw. die militärische Intervention einschränkende Rechtslage. Auch boten sich Deutschland als einer europäischen Kontinentalmacht weniger Gelegenheiten zu imperialer Intervention. Dabei war es nicht der späte Beginn seiner kolonialen Aspiration, sondern vielmehr das frühe Ende derselben, das prägend für das Einsatzverständnis in Deutschland werden sollte. Denn es war das kurze Jahrhundert der Dekolonisation zwischen 1919 und 1975, in dem die heute noch maßgeblichen Theorien der Aufstandsbekämpfung entwickelt wurden.122 In jener Phase hatte sich das deutsche Militär – mit Ausnahme der Jahre 1941 bis 1944 – von der Beschäftigung mit dem Kampf gegen Irreguläre im Prinzip verabschiedet. In die Einsätze nach 1990 begab man sich deshalb zwar ohne postkoloniale Last, aber eben auch ohne entsprechende militärische Erfahrungsräume.

Auch die historische Semantik war bis 1945 von dieser Abwesenheit der imperialen Intervention gekennzeichnet. Im Kaiserreich entstand "Expedition" als Synonym zum späteren Begriff des Einsatzes. "Einsatz" im obigen Verständnis wanderte vermutlich erst über die Weimarer Polizeitaktik, den Luftwaffeneinsatz in Spanien und das nationalsozialistische "Aktionsdeutsch" in den militärischen Sprachgebrauch ein. Ab den 1960er Jahren war er in der juristischen Fachsprache zum Einsatz im Innern und zu den UN-Missionen etabliert. Seit Mitte der 1980er Jahre war der "Auslandseinsatz" soweit in der juristischen und politischen Sprache eingeführt, dass er seit Anfang der 1990er verkürzt als "Einsatz" rasch umgangssprachlich wurde. Die Eigenart des Begriffs liegt in seiner Herkunft in der Rechtssprache und damit seiner Eignung zur Verschleierung und Vorbeugung inopportuner politischer Effekte. Doch greift die Interpretation, in der Bundesrepublik sei der Begriff "Einsatz" seit Ende der 1990er Jahre verwendet worden, um den Begriff "Krieg" zu vermeiden, zu kurz.123 Es war eben kein Krieg, sondern es war Einsatz; eine Form der Anwendung militärischer Gewalt sui generis, die es erst zu verstehen und zu definieren galt.

Die Semantik des Einsatzes bietet somit vielfältige Einblicke in die Verflechtungen der militärischen Sprache mit und den Grad ihrer Anschlussfähigkeit an die politische und die Rechtssprache. Sie zeigt auch das Gewicht der Geschichtlichkeit von Begriffen auf. Das Phänomen des Einsatzes sollte Anlass geben, die Militärgeschichte des 20. Jahrhunderts nicht bloß auf ein Zeitalter der Weltkriege zu reduzieren. Das war es zweifellos auch. Doch eröffnet sich durch den Perspektivwechsel auf den Einsatz die Chance, die Geschichte militärischer Gewalt in Deutschland vor, nach und jenseits der Kriege besser zu begreifen.

  • 1. Den ersten Einsatz bildete der Einsatz eines Minenräumverbands im Mittelmeer bzw. im Persischen Golf (Operation Südflanke) 1990/91. Siehe Bernhard Chiari und Magnus Pahl (Hrsg.), Auslandseinsätze der Bundeswehr, Paderborn 2010, S. 296-301. Zur Einführung und für die weiterführende Literatur siehe Kathrin Kollmeier, Begriffsgeschichte und Historische Semantik, Version: 2.0. In: Docupedia-Zeitgeschichte, 29.10.2012, https://docupedia.de/zg/Begriffsgeschichte_und_Historische_Semantik_Vers... [2.5.2020]. Siehe außerdem den gerade auch für die hier untersuchte Zeitgeschichte der Bundesrepublik informativen Beitrag von Ariane Leendertz/Wencke Meteling, Bezeichnungsrevolutionen, Bedeutungsverschiebungen und Politik: Zur Einleitung. In: dies. (Hrsg.), Die neue Wirklichkeit. Semantische Neuvermessungen und Politik seit den 1970er-Jahren, Frankfurt/Main und New York, 2016, S. 13-33.
  • 2. Dabei wäre nicht so sehr die Anzahl der Einträge zu diskutieren, sondern vielmehr die eigentümliche Paketierung von Begriffen und die Fehlstellen. Siehe Otto Brunner, Werner Conze, Reinhart Koselleck (Hrsg.), Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland. 9 Bde., Stuttgart 1972-1997.
  • 3. Anregungen zur Konzeptionalisierung des Forschungsfeldes finden sich bei Kurt Graf von Schweinitz, Die Sprache des deutschen Heeres, Osnabrück 1989, und Ariane Slater, Militärsprache. Die Sprachpraxis der Bundeswehr und ihre geschichtliche Entwicklung, Freiburg 2015.
  • 4. Pressegeschichtliche Untersuchungen zur Berichterstattung über Krisen und Kriege sind für das Zeitalter der Weltkriege ein gut bestelltes Feld. Siehe zuletzt Christian Methfessel, Kontroverse Gewalt. Die imperiale Expansion in der englischen und deutschen Presse vor dem Ersten Weltkrieg, Wien 2019. Die Rückwirkung spezifischer Medienformate auf die Vorstellung von Krieg problematisiert Karl Prümm, Die Historiographie der „neuen Kriege“ muss Mediengeschichte sein. In: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History, 2 (2005), S. 100-104.
  • 5. Siehe den ähnlichen Quellenzugriff der historischen Semantik bei Benjamin Herzog, Am Scheitelpunkt des sacrificiums: Politische Opferlogiken und Opfersemantiken in Deutschland in der Zeit der Weltkriege. In: MGZ 78 (2019), S. 19-54.
  • 6. Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Deutsches Wörterbuch, Leipzig 1862 (München 1984), Bd. 3, S. 265.
  • 7. Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin, Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache, Berlin 1967, Bd. 2, S. 62.
  • 8. Brockhaus Wahrig Deutsches Wörterbuch, Stuttgart 1981, Bd. 2, S. 248.
  • 9. Brockhaus Enzyklopädie, Mannheim 1995, Bd. 26, S. 169.
  • 10. Duden. Deutsches Universalwörterbuch, Berlin 2015, S. 492.
  • 11. United States, Joint Chiefs of Staff, JP 3-07: Joint Doctrine for Operations Other Than War, 16.6.1995.
  • 12. Dierk Walter, Imperialkriege: Begriffe, Erkenntnisinteresse, Aktualität (Einleitung). In: Tanja Bührer, Christian Stachelbeck, ders. (Hrsg.), Imperialkriege von 1500 bis heute. Strukturen – Akteure – Lernprozesse, Paderborn 2011, S. 1-29; für die multilaterale, militärische Intervention Richard Connaughton, Military Intervention in the 1990s. A New Logic of War, London und New York 1992; für die Bundesrepublik Philipp Münch, Die Bundeswehr in Afghanistan. Militärische Handlungslogik in internationalen Interventionen, Freiburg im Breisgau 2015.
  • 13. Jürgen Osterhammel, Krieg im Frieden. Zu Form und Typologie imperialer Intervention. In: ders., Geschichtswissenschaft jenseits des Nationalstaats. Studien zu Beziehungsgeschichte und Zivilisationsvergleich, Göttingen 2001, S. 283-321. In der Typologie unterscheidet Osterhammel zwischen besitzergreifenden Interventionen, „Big-Stick“-Interventionen, sezessionistischen Interventionen und humanitären Interventionen.
  • 14. Ebd., S. 289 (in Anführungszeichen) und S. 293.
  • 15. Ebd., S. 286f.
  • 16. Ebd., S. 288, 320.
  • 17. Gerhard Wiechmann, Die preußisch-deutsche Marine in Lateinamerika 1866-1914. Eine Studie deutscher Kanonenbootpolitik, Bremen 2002, S. 100-119. Weiterführend zur frühen Phase Heiko Herold, Reichsgewalt bedeutet Seegewalt. Die Kreuzergeschwader der Kaiserlichen Marine als Instrument der deutschen Kolonial- und Weltpolitik 1885 bis 1901, München 2012.
  • 18. Christian Methfessel, Rassistische Prestigepolitik mit Kanonenbooten: Die Militäraktion gegen Haiti 1897 und die deutsche Öffentlichkeit. In: Portal Militärgeschichte, 10.6.2019, URL: http://portal-militaergeschichte.de/methfessel_prestigepolitik, DOI: 10.15500/akm10.06.2019 [2.5.2020].
  • 19. Ab August 1900 folgten zusätzliche Kräfte. Siehe Admiralstab der Marine (Hrsg.), Die Kaiserliche Marine während der Wirren in China 1900-1901, Berlin 1903, S. 223-228.
  • 20. Emily Oncken, Panthersprung nach Agadir. Die deutsche Politik während der Zweiten Marokkokrise 1911, Düsseldorf 1981.
  • 21. Florian Hoffmann, Okkupation und Militärverwaltung in Kamerun. Etablierung und Institutionalisierung des kolonialen Gewaltmonopols 1891-1914, Göttingen 2007, 2 Bde., Bd. 1, S. 40-44; Tanja Bührer, Die Kaiserliche Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. Koloniale Sicherheitspolitik und transkulturelle Kriegführung, 1885 bis 1918, München 2011, S. 43-79.
  • 22. Allerhöchste Order, betr. Stiftung einer Kolonialdenkmünze vom 13.6.1912. In: Deutsches Kolonialblatt vom 15.7.1912, S. 637-643. In der Aufstellung fehlen die beiden großen Einsätze in China (1900/01) und Südwestafrika (1904-08), für die jeweils eigene Medaillen gestiftet worden waren. Siehe auch Uwe Schulte-Varendorff, „Schutztruppe“. In: Ulrich van der Heyden und Joachim Zeller (Hrsg.), Kolonialismus hierzulande. Eine Spurensuche in Deutschland, Erfurt 2007, S. 386-390, S. 387. Die geringfügigen Abweichungen bei den dort genannten Zahlen ergeben sich aus meiner Einbeziehung der Marineeinsätze.
  • 23. Siehe Sanitätsbericht über das Kaiserliche Ostasiatische Expeditionskorps vom 1. Juli 1900 bis 30. Juni 1901 und die Kaiserliche Ostasiatische Besatzungs-Brigade für den Berichtszeitraum vom 10. Juni 1901 bis 30. September 1902. Bearb. von der Medizinal-Abteilung des Königlich Preussischen Kriegsministeriums, Berlin 1904, Tabelle 15 (den Hinweis verdanke ich Susanne Kuß). Eine niedrigere Zahl von 145 Mann findet sich bei Jean-Jacques Wendorff, Der Einsatz der deutschen und französischen Expeditionskorps in China während des Boxeraufstandes 1900-1901. Eine vergleichende Studie deutscher und französischer Akteure und Wahrnehmungen, Diss FU Hagen 2014, S. 249.
  • 24. Sanitätsbericht über die Kaiserliche Schutztruppe für Südwestafrika während des Herero- und Hottentottenaufstands für die Zeit vom 1. Januar 1904 bis 31. März 1907. Bearb. im Kommando der Schutztruppen des Reichskolonialamtes. 2 Bde., Bd. 2, Berlin 1920, S. 405.
  • 25. Joachim Zeller und Jürgen Zimmerer (Hrsg.), Völkermord in Deutsch-Südwestafrika. Der Kolonialkrieg (1904-1908) in Namibia und seine Folgen, Berlin 2003.
  • 26. Winfried Speitkamp, Deutsche Kolonialgeschichte, Stuttgart ³2014, S. 135.
  • 27. Bührer, Schutztruppe, S. 35-86.
  • 28. RGBl. S. 193: Gesetz, betreffend Versorgung der Kriegsinvaliden und der Kriegshinterbliebenen vom 31.5.1901, hier § 1.
  • 29. RGBl. S. 905: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Anrechnung der deutsch-englischen Yola-Croßschnellen Grenzexpedition von Anfang September 1908 bis Ende April 1909 als Kriegsjahr vom 10.8.1911.
  • 30. Zit. nach John C. Röhl, Wilhelm II. Der Weg in den Abgrund 1900-1941, München 2008, S. 277. Weiterführend zur Venezuela-Krise von 1902/03 siehe Holger H. Herwig, Germany’s Vision of Empire in Venezuela 1870-1914, Princeton 1986, S. 80-109.
  • 31. Wendorff, Einsatz, S. 92-97; außerdem Ute Wieland und Michael Kaschner, Die Reichstagsdebatten über den deutschen Kriegseinsatz in China. August Bebel und die „Hunnenbriefe“. In: Susanne Kuß (Hrsg.), Das Deutsche Reich und der Boxeraufstand, München 2002, S. 183-201.
  • 32. Ulrich van der Heyden, Die „Hottentottenwahlen“ von 1907. In: Zeller/Zimmerer, Völkermord, S. 97-102. Weiterführend Marc Grohmann, Exotische Verfassungen. Die Kompetenzen des Reichstags für die deutschen Kolonien in Gesetzgebung und Staatsrechtswissenschaft des Kaiserreichs (1884-1914), Tübingen 2001.
  • 33. Helmut Otto, Der preußisch-deutsche Generalstab unter der Leitung des Generals von Schlieffen 1891-1905, Berlin 1966, S. 195-205; Bernd-Felix Schulte, Die deutsche Armee 1900-1914. Zwischen Beharren und Verändern, Düsseldorf 1977, S. 258-290, 535-547; Hans-Ulrich Wehler, Deutsche Gesellschaftsgeschichte. 5 Bde., Bd. 3, München 1995, S. 1121-1129.
  • 34. Wehler, Gesellschaftsgeschichte, S. 1128. Weiterführend und sehr viel differenzierter siehe David Schoenbaum, Zabern 1913. Consensus Politics in Imperial Germany, London 1982. Zur Vorschriftenlage siehe die „Allerhöchste Dienstvorschrift über den Waffengebrauch des Militärs und seine Mitwirkung zur Unterdrückung innerer Unruhen“ vom 19.3.1914. In: Ernst Rudolf Huber (Hrsg.), Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte. Stuttgart ³1978, 5 Bde., Bd. 1, S. 85-88.
  • 35. Siehe Wolfgang Speth, Rechtsfragen des Einsatzes der Bundeswehr unter besonderer Berücksichtigung sekundärer Verwendungen, München 1985, S. 24; Wolfgang Grubert, Verteidigungsfremde Verwendungen der Streitkräfte in Deutschland seit dem Kaiserreich außerhalb des inneren Notstandes, Frankfurt/Main 1997, S. 113f.
  • 36. Anja Johansen, Soldiers as Police. The French and Prussian Armies and the Policing of Popular Unrest, 1889-1914, Aldershot 2005, S. 22.
  • 37. RGBl. S. 63: Gesetz, betreffend die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16.4.1871; PrGS. S. 451: Gesetz über den Belagerungszustand vom 4.6.1851.
  • 38. RGBl. S. 275: Gesetz, betreffend die Pensionirung und Versorgung der Militairpersonen, sowie die Bewilligungen für die Hinterbliebenen vom 27.6.1871, hier § 23 und § 50.
  • 39. RGBl. S. 57: Bestimmungen über die Entschädigung für Unterstützungen, welche den bedürftigen Familien von Theilnehmern der Expedition nach Ostasien gewährt werden, vom 6.3.1901.
  • 40. RGBl. S. 742: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Anrechnung der Jahre 1905 und 1906 als Kriegsjahre aus Anlaß von Gefechten und Kriegszügen in Deutsch-Ostafrika und Kamerun, vom 17.11.1906.
  • 41. M. [d.i. Jacob Meckel], „Expedition“. In: Bernhard von Poten (Hrsg.), Handwörterbuch der gesamten Militärwissenschaften. 9 Bde., Bd. 3, Bielefeld 1877, S. 196.
  • 42. „Expedition“. In: Georg von Alten (Hrsg.), Handbuch für Heer und Flotte. 8 Bde., Bd. 3, Berlin 1911, S. 459.
  • 43. H. von Loebell (Hrsg.), Jahresberichte über die Veränderungen und Fortschritte im Militärwesen, Berlin 1885-1914. Siehe außerdem Admiralstab (Hrsg.), Die Kaiserliche Marine während der Wirren in China 1900-1901, Berlin 1903.; [Curt] von François, Der Hottentotten-Aufstand. Studie über die Vorgänge im Namalande von Januar 1904 bis zum Januar 1905 und die Aussichten der Niederwerfung des Aufstandes, Berlin 1905; Kapitänleutnant Gartzke, Der Aufstand in Ponape und seine Niederwerfung durch S. M. Schiffe „Emden“, „Nürnberg“, „Cormoran“, „Planet“. In: Marine-Rundschau 22 (1911), S. 703-738.
  • 44. Die Kämpfe der Deutschen Truppen in Südwestafrika. Auf Grund amtlichen Materials bearb. von der kriegsgeschichtlichen Abteilung I des Großen Generalstabes. Berlin 1906, 1907 und 1909.
  • 45. Siehe das Gesetz über die Bildung einer vorläufigen Reichswehr vom 6.3.1919 (RGBl. S. 295, §1: „[…] die Ruhe und Ordnung im Innern aufrechterhält“). Weiterführend Peter Keller, „Die Wehrmacht der Deutschen Republik ist die Reichswehr“. Die deutsche Armee 1918-1921, Paderborn 2014, S. 146.
  • 46. Zur Vielzahl und zur politischen Verortung der militärischen Freiwilligenverbände siehe Keller, Wehrmacht. Zum Beitrag der Polizei siehe Christian Knatz, „Ein Heer im grünen Rock“? Der mitteldeutsche Aufstand 1921, die preußische Schutzpolizei und die Frage der inneren Sicherheit in der Weimarer Republik, Berlin 2000.
  • 47. Jörn Leonhard, Der überforderte Frieden. Versailles und die Welt 1918-1923, München 2018, S. 617.
  • 48. Für die militärischen Ereignisse siehe Rainer Wohlfeil, Heer und Republik. In: Militärgeschichtliches Forschungsamt (Hrsg.), Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648-1939. Bd. 3, Herrsching 1983 (1970), S. 11-28.
  • 49. Dazu Karen Schäfer, Die Militärstrategie Seeckts, Berlin 2016, S. 253-256.
  • 50. Bernhard Sauer, „Auf nach Oberschlesien!“ Die Kämpfe der deutschen Freikorps 1921 in Oberschlesien und den anderen ehemaligen deutschen Ostprovinzen. In: ZfG 58 (2010), S. 297-320.
  • 51. Bei den drei Stationen handelte es sich um eine Fliegerschule bei Lipeck (1925-33), eine Versuchsstätte für Kampfgas bei Vol’sk (1927-33) und eine Panzerschule bei Kazan (1929-33). Siehe Manfred Zeidler, Reichswehr und Rote Armee 1920-1933. Wege und Stationen einer ungewöhnlichen Zusammenarbeit, München 1993.
  • 52. Siehe die edierten Dokumente in Dieter Dreetz/Klaus Gessner/Heinz Sperling, Bewaffnete Kämpfe in Deutschland 1918-1923, Berlin 1988, S. 318-353.
  • 53. Siehe die frühe Begrifflichkeit bei Gustav Schmitt, Der Einsatz der Schutzpolizei im Aufruhrgebiet in Skizze und Merkblatt, Berlin ²1925; Wilhelm Hartenstein, Der Kampfeinsatz der Schutzpolizei bei inneren Unruhen, Charlottenburg 1926; Max Kreutzer, Der Einsatz der Schutzpolizei im Stadtgebiet. Nach der Fachliteratur für den Polizei-Truppendienst bearbeitet, München 1932; Friedrich Glombowski, Spezialpolizei im Einsatz. In: Ernst von Salomon (Hrsg.), Das Buch vom deutschen Freikorpskämpfer, Berlin 1938, S. 253-258.
  • 54. Dazu Leendertz/Meteling, Bezeichnungsrevolutionen, S. 22, die hierin zwei unterschiedliche semantische Indikatoren für gesellschaftlichen Wandel definieren.
  • 55. Forschungsanstalt für Kriegs- und Heeresgeschichte (Hrsg.), Darstellungen aus den Nachkriegskämpfen deutscher Truppen und Freikorps. 9 Bde., Berlin 1936-1943.
  • 56. Siehe Forschungsanstalt für Kriegs- und Heeresgeschichte (Hrsg.), Der Feldzug im Baltikum bis zur zweiten Einnahme von Riga. Januar bis Mai 1919, Berlin 1937; Kriegsgeschichtliche Forschungsanstalt des Heeres (Hrsg.), Freiheitskämpfe in Deutschösterreich. Kärntner Freiheitskampf. 2 Teile, Teil 1: 1918 bis 28. April 1919, Berlin 1941; dies. (Hrsg.), Errettung des Ruhrgebiets (1918-1920), Berlin 1943.
  • 57. RGBl. S. 39: Verordnung über den Waffengebrauch der Wehrmacht vom 17.1.1936.
  • 58. Speth, Rechtsfragen des Einsatzes, S. 25.
  • 59. Hans-Henning Abendroth, Hitler in der spanischen Arena. Die deutsch-spanischen Beziehungen im Spannungsfeld der europäischen Interessenpolitik vom Ausbruch des Bürgerkrieges bis zum Ausbruch des Weltkrieges 1936-1939, Paderborn 1973.
  • 60. Stefanie Schüler-Springorum, Krieg und Fliegen. Die Legion Condor im Spanischen Bürgerkrieg, Paderborn 2010, S. 88, 205, 217. Danach verstarben 298 Legionäre im Einsatz und drei im Verlauf der Siegesparade in Berlin am 6. Juni 1939 (Hitzschlag).
  • 61. Deutschland feiert die Legion Condor. In: Die Wehrmacht Nr. 13 vom 21.6.1939, S. 31; Karl-Georg von Stackelberg, Legion Condor. Deutsche Freiwillige in Spanien, Berlin 1939, S. 7; Hugo Fischer, Legion Condor. Einsatz und Heimkehr, München 1939.
  • 62. Otto Mielke, Der Heldenkampf um Narvik. Der Vorstoß der Kriegsmarine, die Operationen des Heeres, der Einsatz der Luftwaffe, Berlin 1940. Als weitere Fliegertitel siehe Hermann Kohl, Wir fliegen gegen England. Einsatz der Luftwaffe 1939/40, Reutlingen 1940; Hermann Adler, Entwicklung und Einsatz der Luftwaffe, Münster 1941.
  • 63. Victor Klemperer, LTI. Notizbuch eines Philologen, Berlin 1947, S. 15.
  • 64. Helmut Krausnick/Hans-Heinrich Wilhelm, Die Truppe des Weltanschauungskrieges. Die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD 1938-1942, Stuttgart 1981.
  • 65. Auch hier ist die polizeitaktische Literatur bei der Begriffsbildung einzubeziehen. Siehe Hans Richter, Einsatz der Polizei. Bei den Polizeibataillonen in Ost, Nord und West, Berlin 1943.
  • 66. Siehe das Plakat https://www.dhm.de/lemo/bestand/objekt/propagandaplakat-der-einsatz-der-... [2.5.2020].
  • 67. Karl Arnhold, Wehrhafte Arbeit. Eine Betrachtung über den Einsatz der Soldaten der Arbeit, Leipzig 1939.
  • 68. Dazu Frank-Rutger Hausmann, Der ‚Kriegseinsatz‘ der deutschen Geisteswissenschaften im Zweiten Weltkrieg (1940-1945). In: Winfried Schulze/Otto Gerhard Oexle (Hrsg.), Deutsche Historiker im Nationalsozialismus, Frankfurt/Main 1999, S. 63-88; und weiterführend Frank Reichherzer, „Alles ist Front!“ Wehrwissenschaften in Deutschland und die Bellifizierung der Gesellschaft vom Ersten Weltkrieg bis in den Kalten Krieg, Paderborn 2012, S. 357.
  • 69. Siehe Iring Fetscher, Joseph Goebbels im Berliner Sportpalast 1943. „Wollt ihr den totalen Krieg?“, Hamburg 1998, S. 63-98.
  • 70. So Graf von Schweinitz, Sprache des Heeres, S. 108.
  • 71. Auf eine vergleichende Darstellung mit der Deutschen Demokratischen Republik wird hier verzichtet. Dazu einführend Alexander Coridaß, Der Auslandseinsatz von Bundeswehr und Nationaler Volksarmee, Frankfurt/Main 1985, und Klaus Storkmann, Geheime Solidarität. Militärbeziehungen und Militärhilfen der DDR in die Dritte Welt, Berlin 2012.
  • 72. Siehe Thomas Breitwieser, Verfassungshistorische und verfassungsrechtliche Aspekte der Auslandseinsätze. In: Chiari/Pahl, Auslandseinsätze, S.153-165; Martin Rink, Die Bundeswehr 1950/55-1989, Berlin 2015, S. 106f.
  • 73. Matthias Bartke, Verteidigungsauftrag der Bundeswehr. Eine verfassungsrechtliche Analyse, Baden-Baden 1991, S. 58, 67f, sowie Axel Hopfauf, Zur Entstehung des Art. 87 a II GG. In: Zeitschrift für Rechtspolitik, 26 (1993), S. 321-324.
  • 74. Einführend dazu Thomas W. Maulucci, Die Regierung Schmidt und die Frage der Out of Area-Einsätze der Bundeswehr 1974-1982. In: Manfred Berg/Philipp Gassert (Hrsg.), Deutschland und die USA in der Internationalen Geschichte des 20. Jahrhunderts. Festschrift für Detlef Juncker, Stuttgart 2004, S. 521-541.
  • 75. Grubert, Verteidigungsfremde Verwendungen, S. 258.
  • 76. Zahl nach Deutscher Bundestag, Drucksache 7/334 vom 15.3.1973 betr. Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten. Jahresbericht 1972, S. 30.
  • 77. Patrick Merziger, Out of Area. Humanitäre Hilfe der Bundeswehr im Ausland (1959-1991). In: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History 15 (2018), S. 40-67, hier S. 45. Der Beitrag erweitert die Liste der humanitären Hilfseinsätze von Chiari/Pahl, Auslandseinsätze, S. 298-301.
  • 78. Hans-Joachim Gießmann und Armin Wagner (Hrsg.), Armee im Einsatz. Grundlagen, Strategien und Ergebnisse einer Beteiligung der Bundeswehr, Baden-Baden 2009.
  • 79. Hierauf verweist insbesondere Merziger, Out of Area.
  • 80. Klaus-Peter Hirtz, „Operation Südflanke“. Über den Einsatz des Minenabwehrverbandes im Nordarabischen Golf 1991. In: Truppenpraxis 35 (1991), S. 622-627.
  • 81. Siehe Deutscher Bundestag, Drucksache 18/6013 vom 16.9.2015 betr. Antrag der Bundesregierung: Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-Operation EUNAVFOR MED als ein Teil der Gesamtinitiative der EU zur Unterbindung des Geschäftsmodells der Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke im südlichen und zentralen Mittelmeer.
  • 82. Angaben zu den Truppenstärken: UNMHA, EU NAVFOR Somalia und EUTM (Stand 3.4.2020) https://www.bundeswehr.de/de/151670-151670 [2.5.2020]; die mandatierte Höchstzahl für Allied Force lag bei 500; die Einsatzmedaille ist insgesamt 747 Mal verliehen worden (siehe BMVg, Ehrenzeichen und Einsatzmedaillen der Bundeswehr. 6. Aufl., Berlin 2017, S. 34); ISAF (undatierte Angabe zum historischen Höchststand) nach https://www.bundeswehr.de/de/einsaetze-bundeswehr/abgeschlossene-einsaet... [2.5.2020]. Siehe außerdem als eine der wenigen deutschsprachigen Monografien zu den deutschen Einsätzen Hans-Peter Kriemann, Der Kosovokrieg 1995, Stuttgart 2019.
  • 83. https://www.bundeswehr.de/de/einsaetze-bundeswehr [2.5.2020] sowie Chiari/Pahl, Auslandseinsätze, S. 296.
  • 84. Siehe Wilhelm Knelangen, Einsatz der Bundeswehr im Innern. Möglichkeiten und Grenzen. In: Sven Bernhard Gareis/Paul Klein (Hrsg.), Handbuch Militär und Sozialwissenschaft, Wiesbaden ²2006, S. 112-124, hier S. 119-122.
  • 85. Deutscher Bundestag, Drucksache 19/124319 vom 16.3.2018 betr. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 19/907 – betr. Schlussfolgerungen aus der Terrorabwehr-Übung „GETEX“ von Polizei und Bundeswehr im Jahr 2017.
  • 86. https://augengeradeaus.net/2013/06/bundeswehr-die-hochwasser-bilanz/ [2.5.2020].
  • 87. https://www.bundeswehr.de/de/organisation/streitkraeftebasis/im-einsatz/... [2.5.2020].
  • 88. Breitwieser, Aspekte, S. 154.
  • 89. BGBl. I S. 111: Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes vom 19.3.1956 (Hervorhebung MP).
  • 90. BGBl. I S. 709: Siebzehntes Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes vom 24.6.1968. Zur rechtlichen Auslegung des Begriffs siehe Grubert, Verteidigungsfremde Verwendungen, S. 230-242.
  • 91. BGBl. I S. 1482: Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz) Neufassung vom 30.5.2005.
  • 92. BGBl. I S. 775: Gesetz über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland (Parlamentsbeteiligungsgesetz) vom 18.3.2005.
  • 93. Bernd Nölle, Die Verwendung des deutschen Soldaten im Ausland, Bonn 1973, sowie Bartke, Verteidigungsauftrag, S. 143-148.
  • 94. Titelgebend bei Alexander Coridaß, Der Auslandseinsatz von Bundeswehr und Nationaler Volksarmee, Frankfurt/Main 1985; weiterführend Hans Boldt, Einsatz der Bundeswehr im Ausland? In: Zeitschrift für Rechtspolitik, 25 (1992), S. 218-222.
  • 95. Burkhard Köster (Hrsg.), Der Bundestagsausschuss für Verteidigung. Der Ausschuss für Fragen der europäischen Sicherheit. September 1954 bis Juli 1955, Düsseldorf 2014.
  • 96. Hans-Erich Volkmann (Hrsg.), Der Bundestagsausschuss für Verteidigung. Der Ausschuss zur Mitberatung des EVG-Vertrages. Juli bis Dezember 1952, Düsseldorf 2006, S. 99.
  • 97. Ebd., S. 252.
  • 98. Weiterführend zum Amt siehe Rudolf J. Schlaffer, Der Wehrbeauftragte 1951 bis 1985. Aus Sorge um den Soldaten, München 2006.
  • 99. Bis 1959 sind die Berichte verfügbar unter https://www.bundestag.de/parlament/wehrbeauftragter [2.5.2020].
  • 100. BVerfG, 12.7.1994 – 2 BvE 3/92, 5, 7, 8/93 Out-of-Area-Einsätze.
  • 101. Gemeinsame Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr. Bericht der Kommission an die Bundesregierung, 23.5.2000, https://zeitgedankenweb.files.wordpress.com/2017/11/bericht-weizsaecker-... [2.5.2020].
  • 102. Bericht der Strukturkommission der Bundeswehr. Vom Einsatz her denken. Konzentration, Flexibilität, Effizienz, Oktober 2010, http://vbb.dbb.de/pdf/bericht_strukturkommission.pdf [2.5.2020].
  • 103. Deutscher Bundestag, Drucksache 18/5000 vom 16.6.2005 betr. Unterrichtung durch die Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr. Abschlussbericht der Kommission, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/050/1805000.pdf [2.5.2020].
  • 104. Hans-Jürgen Rautenberg und Norbert Wiggershaus, Die „Himmeroder Denkschrift“ vom Oktober 1950. Politische und militärische Überlegungen für einen Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zur westeuropäischen Verteidigung. In: MGM 21, H. 1 (1977), S. 135-206, hier S. 160 und 197.
  • 105. Erstmals in BMVg, Weißbuch 1969 zur Verteidigungspolitik der Bundesregierung, Bonn 1969, S. 12; ders., Weißbuch 1979 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr, Bonn 1979 (insgesamt zwölf Mal).
  • 106. Z. B. im Weißbuch 1969, S. 17, 19, 26; ders., Weißbuch 1983 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 1983, S. 52, 148, 152.
  • 107. Ders., Weißbuch 1975/76 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr, Bonn 1976, S. 100. Die Folgen dieses operativen Paradigmenwechsels für die strategischen Kulturen zu untersuchen, würde sich auch mit Blick auf die Bundeswehr lohnen. Siehe Melvin G. Deaile, Always at War. Organizational Culture in Strategic Air Command, 1946-62, Annapolis 2018.
  • 108. Ders., Weißbuch 1971/72 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr, Bonn 1972, S. 94-95; ders., Weißbuch 1985 zur Sicherheit der Bundeswehr, Bonn 1985, S. 153-156.
  • 109. Ders., Weißbuch 2006 zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr, Berlin 2006, ders., Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr, Berlin 2016.
  • 110. BMVg (Thomas de Maizière) vom 21.3.2015 betr. Grundsätze für die Spitzengliederung, Unterstellungsverhältnisse und Führungsorganisation im Bundesministerium der Verteidigung und der Bundeswehr, S. 3, https://www.bmvg.de/resource/blob/11918/a0704bf10c05a278e69de63bd00c49d3... [2.5.2020]. Bei den vorangegangenen Erlassen handelt es sich um den Blankeneser (1970) und den Berliner Erlass (2005).
  • 111. Siehe Dieter H. Kollmer (Hrsg.), „Vom Einsatz her denken!“. Bedeutung und Nutzen von Militärgeschichte zu Beginn des 21. Jahrhunderts, Potsdam 2013.
  • 112. Siehe Sascha Brinkmann/Joachim Hoppe (Hrsg.), Generation Einsatz. Fallschirmjäger berichten ihre Erfahrungen aus Afghanistan, Berlin 2010. Mittlerweile liegt auch eine grundlegende sozialwissenschaftliche Studie zu dem Phänomen vor, die sich interessanterweise die veteranenpublizistische Selbstzuschreibung zu Eigen gemacht hat. Siehe Anja Seiffert mit Julius Heß, Leben nach Afghanistan – Die Soldaten und Veteranen der Generation Einsatz der Bundeswehr. Ergebnisse der sozialwissenschaftlichen Langzeitbegleitung des 22. Kontingents ISAF. Forschungsbericht, Potsdam 2019, S. 61-63.
  • 113. Siehe Marcel Bohnert/Lukas J. Reitstetter (Hrsg.), Armee im Aufbruch. Zur Gedankenwelt junger Offiziere in den Kampftruppen der Bundeswehr, Berlin 2015. Zur Rezeption und den teilweise hypertrophen Reaktionen siehe außerdem Marcel Bohnert, Armee im Aufbruch. Zum anhaltenden Diskurs um das Buch der „Leutnante 2014“. In: Uwe Hartmann/Claus von Rosen (Hrsg.), Jahrbuch Innere Führung 2016. Innere Führung als kritische Instanz, Berlin 2016, S. 238-260.
  • 114. Siehe BMVg, Konzeption der Bundeswehr vom 20.7.2016, S. 80.
  • 115. Die These vom „freundlichen Desinteresse“ der Bevölkerung an der Bundeswehr ist empirisch nicht untermauert, wohl aber die Tatsache, dass viele Bürgerinnen und Bürger „nichts Konkretes“ über die Auslandseinsätze ihrer Streitkräfte wissen. Siehe Heiko Biehl/Timo Graf/Markus Steinbrecher, Sicherheits- und verteidigungspolitisches Meinungsbild in der Bundesrepublik Deutschland. Erste Ergebnisse der Bevölkerungsbefragung 2018, Potsdam 2018, S. 10.
  • 116. Siehe Kriemann, Kosovokrieg, S. 8, zur Rede des damaligen Außenministers Joschka Fischer vor der Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen am 13. Mai 1999 in Bielefeld. Siehe auch Marc Chaouali, Medien und Sicherheitsverständnis. Die Debatte um Auslandseinsätze der Bundeswehr 1987-1991. In: Heiner Möllers/Jörg Jacobs (Hrsg.), Bundeswehr und Medien. Ereignisse – Handlungsmuster – Mechanismen in jüngster Geschichte und heute, Baden-Baden 2019, S. 249-262. Chaouali bereitet zu diesem Thema eine größere Arbeit vor.
  • 117. Stand 2.5.2020, einschließlich 22 Suizide im Einsatz. Siehe https://www.bundeswehr.de/de/ueber-die-bundeswehr/gedenken-tote-bundeswe... [2.5.2020]. Dass zu den Verlusten nicht nur Tote, sondern auch Verwundete, Kranke, Gefangene und Vermisste zählen, ist selbstverständlich. Für den Zweck dieser Gegenüberstellung genügen allerdings die Todeszahlen.
  • 118. Siehe auch BMVg, Konzeption der Bundeswehr vom 20.7.2016, S. 80, sowie Martin H. W. Möllers, Wörterbuch der Polizei, München ³2018, S. 632.
  • 119. Hilfseinsätze im Innern werden nicht als eigener Einsatztyp definiert, weil hier die in der o.a. Definition formulierten „besonderen rechtlichen Voraussetzungen“ im historischen Längsschnitt keine Rolle spielen. Das Grundgesetz bildet dabei freilich die Ausnahme von der Regel, indem es selbst diese rechtlich eng definiert
  • 120. Maulucci, Regierung Schmidt, S. 535, 538.
  • 121. Darauf verweist Merziger, Out of Area, S. 65.
  • 122. Martin Sebaldt/Alexander Straßner, Counterinsurgency als Herausforderung westlicher Politik: zur Fragestellung. In: dies (Hrsg.), Aufstand und Demokratie. Counterinsugrency als normative und praktische Herausforderung, Wiesbaden 2011, S. 9-23, hier S. 14; Martin Thomas, Empires of Intelligence. Security Services and Colonial Disorder after 1914, Berkeley und Los Angeles 2008.
  • 123. Zu dieser Debatte siehe Martin Rink, Einsatz ohne Krieg? Militär, Gesellschaft und Sprachspiele zur Geschichte der Bundeswehr nach 1990. In: Militärgeschichte. Zeitschrift für historische Bildung, 2/2017, S. 18-21.