Zum Verhältnis von Militär und Geschlecht im Ministerium für Staatssicherheit
Daniel R. Bonenkamp
Aufsatz
Veröffentlicht am: 
26. Februar 2024
DOI: 
https://doi.org/10.15500/akm.26.02.2024

Einleitung

Im März 1993 interviewte die tageszeitung (taz) eine ehemalige Mitarbeiterin des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), die dort für die Versorgung und Materialbeschaffung zuständig gewesen war. Angesprochen auf die Rolle von Frauen gab sie an: „Die Begrüßung des Chefs lautete „Guten Tag, Genossen Offiziere“. Genossinnen gab es nicht. Auch die Hauptfrau gab es nur in Witzen.“ Über die Arbeitsbedingungen für Frauen führte sie weiter aus: „Ich habe das an mir selbst gemerkt: drei Kinder, Haushalt, volle Berufstätigkeit. Irgendwann kommt jede Frau an den Punkt, wo sie an der Gesellschaft zweifelt – und dann doch wieder an sich. […] Frauen wurden, weil sie ja Kinder kriegten, in Funktionen eingesetzt, die nicht wirklich wichtig waren. Sie konnten besser sein als die Männer, wurden aber erst befördert, wenn sie aus dem gebärfähigen Alter heraus waren und immer noch Ambitionen hatten.“1

Am 8. Februar 1950 gegründet, und damit nur wenige Monate nach der DDR, verstand sich das Ministerium für Staatssicherheit als „Schild und Schwert“ der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED).2 In Anlehnung an ihren großen Bruder, die sowjetischen Geheimpolizei KGB, entstand das MfS mit der Intention, das nicht demokratisch legitimierte Regime in Ostdeutschland funktionsfähig zu halten. Als direkter Dienstleister der SED beinhaltete die Hauptaufgabe der Staatssicherheitsdienst neben der Sicherung auch die Erweiterung der sozialistischen Herrschaft. Das Emblem symbolisierte mit dem Schild doch die Fähigkeit, Angriffe abzuwehren, und mit dem Schwert gleichzeitig, selbst welche auszuführen.3 Ähnlich wie der Unterdrückungsapparat in Moskau verfolgte das Ministerium unter seinem langjährigen Chef Erich Mielke die Einheit von Abwehr und Aufklärung, weshalb sich die geheimpolizeilichen zumeist nicht von den klassischen nachrichtendienstlichen Tätigkeiten trennen ließen.4

Die ostdeutschen „Tschekisten“5 standen dabei nicht nur selbst unter Waffen, sondern waren militärisch geschult und ihrem Linienprinzip nach streng zentralistisch aufgebaut.6 Zudem kontrollierte das MfS darüber hinaus den 1960 gegründeten Nationalen Verteidigungsrat (NVR), der den bewaffneten Organen in der DDR vorstand.7 Da die meisten Kampfverbände der Nationalen Volksarmee (NVA) als Teil des Warschauer Paktes unter sowjetischer Verfügungsgewalt standen, lag die Aufrechterhaltung der inneren Ordnung im Krisenfall in den Händen der 1953 ins Leben gerufenen „Kampfgruppen der Arbeiterklasse“ oder bei anderen paramilitärischen Verbänden, darunter das Ministerium für Staatssicherheit.8

In militärischen Aspekten ging der Einfluss des ostdeutschen Staatssicherheitsdienstes noch weiter: Für die Kontrolle der NVA und der eigenen Grenzsicherheit installierte das MfS eine eigene Diensteinheit (Hauptabteilung I bzw. die sogenannte Verwaltung 2000).9 Neben der geheimpolizeilichen Überwachung der eigenen Armee mit inoffiziellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (IM) sowie Offizieren im besonderen Einsatz saß ab Einführung der Wehrpflicht Mitte der 1960er-Jahre ein Offizier dieser Hauptabteilung bei jeder Musterung mit im Raum, weshalb die Staatssicherheit einen Überblick über die gesamte männliche Bevölkerung der DDR besaß. Auch die Abkommandierung eines operativen Mitarbeiters zu jedem Wehrkreis- und Wehrbezirkskommando zeigt, wie stark die Stasi in entsprechende Prozesse involviert war und wie weit der „lange Arm“ dieses systemstabilisierenden Apparates tatsächlich reichte.10 Die Aktivitäten der ostdeutschen Staatssicherheit erklären sich allein schon aus der Tatsache, dass zeitweise bis zu 400.000 Personen – also jede beziehungsweise jeder zehnte Erwerbstätige in der DDR – direkt oder indirekt in das System der Landesverteidigung eingebunden war. Für den Militärhistoriker Matthias Rogg gehörte die DDR deshalb auch zu den „am stärksten mobilisierten und letztlich militarisierten Gesellschaften im Kalten Krieg“.11 Schlussendlich wird der Bezug zum Militär auch durch den Fahneneid der NVA deutlich, den die Angehörigen des MfS zu Beginn ihrer geheimpolizeilichen Tätigkeiten zu leisten hatten.12

Die genannten Fakten sprechen für die Bedeutung des Militärischen innerhalb des Ministeriums. Der folgende Aufsatz zielt darauf ab, die Rolle der weiblichen Mitarbeiter im militärischen Feld der Stasi genauer zu analysieren, beispielsweise bei der Ausbildung sowie im Rahmen der Mobilmachungsmaßnahmen.13 Welche Beschlüsse wären im Ernstfall getroffen worden und welche Verantwortungsbereiche fielen den weiblichen Angehörigen im MfS dabei zu? Ging es den Entscheidungsträgern dabei vorrangig um den Einsatz von Frauen in zivilen Tätigkeitsbereichen oder sollten Frauen wie ihre männlichen Kollegen ebenfalls in paramilitärische Kampfverbände eingesetzt werden? Genauso wie in ihrem beruflichen Alltag, so eine zu überprüfende These, wäre die weibliche Belegschaft im Ernstfall ebenso wenig für operative Tätigkeiten eingeplant worden. Es gilt zudem, auf entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen einzugehen: Gab es beispielsweise spezielle Schulungen beziehungsweise detaillierte Trainings für Frauen, die über die normale militärische Ausbildung hinausgingen? Zu guter Letzt soll gefragt werden, welche geschlechterhistorischen Aussagen sich zum MfS ableiten lassen.

Um diese Leitfragen zu beantworten, konzentriert sich der erste Teil auf die Funktionen und Arbeitsfelder weiblicher Mitarbeiter im geheimpolizeilichen Apparat. Im weiteren Verlauf wird ein eingehender Blick auf die diversen Etappen der militärischen Ausbildung geworfen, welche von sämtlichen Angehörigen durchlaufen werden mussten. Dieser Aspekt eröffnet in der nachfolgenden Analyse die Gelegenheit, geschlechtsspezifische Unterschiede zu identifizieren und zu beleuchten. Der letzte Abschnitt beschäftigt sich schließlich mit den Mobilmachungsplänen des MfS.

Weibliche Angehörige und die Geschlechterverhältnisse im MfS

Am 31. Oktober 1989, wenige Tage vor dem Fall der Berliner Mauer, umfasste das Ministerium für Staatssicherheit eine Belegschaft von 91.015 hauptamtlichen Mitarbeitenden. Die 14.259 weiblichen Angestellten besetzten dabei vorranging subalterne Dienstposten wie die der Sekretärin, der Buchhalterin, der Übersetzerin, der Köchin oder in unterschiedlichen Tätigkeiten des Zentralen Medizinischen Dienstes (ZMD).14 Mit einer Verortung der ostdeutschen Geheimpolizei als einer klar männlich dominierten Organisation erklärt auch die bisherige Forschung die untergeordnete Rolle weiblicher Angestellten mit den angeführten militärischen Strukturen als „durchdrungen vom gleichen Frauenbild und vom gleichen Korpsgeist männlicher Angehöriger wie etwa die Nationale Volksarmee“. Zugleich, so betont der Historiker Philipp Springer, „spiegelte der Alltag im MfS in vielerlei Hinsicht auch die Lebensrealität in der DDR-Gesellschaft wider“, belastete er Frauen doch gleich dreifach mit Berufstätigkeit, Haushalt und Familie.15 „Zudem gab es bei der Führungsriege der Staatssicherheit eine gehörige Portion Zweifel“, schreibt Jens Gieseke, „ob Frauen die für die operative Arbeit als notwendig erachteten tschekistischen Persönlichkeitsmerkmale wie Verschwiegenheit und Härte in ausreichendem Maße aufbringen würden. Für ›Schwatzhaftigkeit‹, eine der verpöntesten Charaktereigenschaften, galten Frauen als besonders anfällig.“16 Im Dokumentarfilm „Alltag einer Behörde“ aus dem Jahr 2003 brachte der ehemalige MfS-Oberst Kurt Zeiseweis die Sichtweise des MfS in Bezug auf Frauen auf den Punkt: Operativ hätten sie bei der Staatssicherheit „überhaupt keine Perspektive“ gehabt.17

Bedingt durch die angeführten militärischen Strukturen prägten weibliche Angestellte in Unteroffiziers- und Offiziersdiensträngen den Berufsalltag im Ministerium jedoch durchaus mit. Da mindestens bis in die 1980er-Jahre nach Dienstzeit befördert wurde, fanden sich Steno- und Phonotypistinnen oder auch Sekretärinnen im Rang eines Majors oder eben eines Hauptmanns wieder. Bis in das Jahr 1981 weisen Dokumente zur Uniformierung der weiblichen Angehörigen Oberstleutnant als höchsten Dienstrang aus.18 Zuvor war weiblichen Offizieren bereits das Tragen von Dolchen an der Uniform untersagt worden, so eine Bekleidungsordnung des MfS aus dem Jahr 1962.19 In der Abteilungsleiterebene waren Frauen bis zum Ende der DDR nur mit 1,8 Prozent vertreten.20

Zudem herrschte bei der Staatssicherheit ein männlicher Korpsgeist vor, der sich mit Raewyn Connells Ausführungen zum Konzept der „hegemonialen Männlichkeit“ erklären lässt.21 Darunter ist eine Konfiguration von Geschlechterpraktiken gemeint, welche „die dominante Position des Mannes im Geschlechterverhältnis garantieren. Hegemoniale Männlichkeit ist keine feste Charaktereigenschaft, sondern kulturelles Ideal, Orientierungsmuster, das dem doing gender der meisten Männer zugrunde liegt.“22 Hierzu weist der Soziologe Rafael Behr bei seinen Forschungen auf Strukturmerkmale hin, die die männliche Dominanz innerhalb der Stasi miterklären könnten: „Moralische Rigidität, eine ›konservative Grundhaltung‹, eine ausgeprägte Hierarchie und Männer als Täter und Vorgesetzte, als Ausführende und als Entscheider.“23 Hinzu kam die vermeintlich männlichste aller Domänen: das Militär. Eine Grundvoraussetzung für den Dienst in der ostdeutschen Geheimpolizei war denn auch die Erfüllung der militärischen Tauglichkeit.

Die Militärische Ausbildung

Nach Eintritt in das MfS war eine militärische Ausbildung für all jene neueingestellten Angehörigen verpflichtend, die „keinen Grundwehrdienst bei der NVA bzw. bei Einheiten des Wehrersatzdienstes abgeleistet haben“,24 den der Großteil der männlichen Angestellten bereits durchlaufen hatte. Es dominierte demzufolge ein „militarisierter Sozialismus“, eingebettet in bestimmte Vorstellungen von Maskulinität und politischer Loyalität.25 Dabei begrenzte sich die Ausbildung auf „alle männlichen Angehörigen des MfS bis einschließlich 55 Jahre und alle weiblichen Angehörigen des MfS bis einschließlich 44 Jahre“.26 Hier lassen sich bereits genauere Angaben zur Geschlechterbinarität treffen, da die Ausbildung sich in eine militärische Grundausbildung für Frauen und Männer sowie in eine militärische Weiterbildung der männlichen Angehörigen einerseits und – getrennt davon – in die Ausbildung der weiblichen Mitarbeiter andererseits unterteilte.27

Dabei basierte die militärische Ausbildung der weiblichen Belegschaft auf der Grundlage der Dienstanweisungen (DA) 8/75 und 1/81 des Ministers Erich Mielke.28 Inhaltlich sollte die militärische Ausbildung auf die „Herausbildung und Festigung von moralisch-kämpferischen Eigenschaften und tschekistischen Verhaltensweisen“ besonderen Wert legen.29 Ganz im Sinne des Auftrages als bewaffnetes Organ stellte sich das MfS der Anforderung, „eine hohe Kampfkraft und Einsatzbereitschaft zu sichern, eine hohe Qualität der militärischen Ausbildung zu erreichen, das körperliche Leistungsvermögen zu festigen und die politisch-moralische Stählung der Angehörigen zu erhöhen“.30 Dadurch versprach man sich einen Einfluss auf die „erzieherischen Potenzen und Möglichkeiten der Ausbildungsmaßnahmen und -elemente“ der eigenen Belegschaft.31

Das hierfür eigens aufgestellte Rahmenausbildungsprogramm für „militärisch-operative Aus- und Weiterbildung“ fixierte die „grundlegenden militärisch-operativen Ausbildungserfordernisse“ für das Personal.32 Hintergrund war die Gewährleistung einer hohen „Kampfkraft und Einsatzbereitschaft der Angehörigen und Diensteinheiten“, was die „Erfüllung ihrer fachlichen Aufgaben unter allen Lagebedingungen“ bedeutete.33 Gerade letzteres ergab sich vermutlich aus den Lehren im Anschluss an den Aufstand 1953, der bis zum Ende wie ein Damoklesschwert die Logik der Handelnden beeinflusste, war das Staatssicherheitsorgan doch ihrem wichtigsten Dienstauftrag nicht nachgekommen.34

Das Programm des eigens hierfür aufgestellten Referats für militärische Ausbildung der Personalabteilung, Kader und Schulung (KuSch) des MfS determinierte die „verbindlichen Grundanforderungen als Normative für die militärisch-operative Ausbildung“ für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bei männlichen Angehörigen bauten die Grundanforderungen „auf die in der militärischen Grundausbildung erworbenen militärischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf“. Ihren Kolleginnen waren stattdessen „durch individuell zu sichernde Maßnahmen die erforderlichen militärischen Grundkenntnisse und -fertigkeiten für die Eingliederung in den laufenden Ausbildungsprozeß zu vermitteln.“35 Neben geschlechtlichen Unterscheidungen sollte der Inhalt und der zeitliche Umfang „altersmäßig differenziert“ werden.36 Demnach machen sich hier zwei intersektionale Differenzkategorien bemerkbar.37

Die militärische Ausbildung zielte darauf ab, „alle Mitarbeiter in eine Form der Spezialausbildung einzugliedern“.38 Dabei bestand die Grundausbildung zunächst aus einer militärischen Körperertüchtigung (MKE), einer Waffen- und Schießausbildung, Schulungen in Topografie und Taktik, in der Sanitätsausbildung sowie im Schutz vor ABC-Waffen.39 Für die männlichen Angehörigen kamen zudem die „militärisch-tschekistische Einzelkämpferausbildung“ sowie eine „militärische Spezialausbildung“ hinzu, wobei insbesondere Letzteres die Hauptform der angeführten Weiterbildung darstellte.40 Darin enthalten war beispielsweise eine Ausbildung im Fallschirmspringen, im Tauchen oder im Umgang mit Sprengsätzen.41 Zur militärischen Körperertüchtigung der Männer zählten zudem der Nahkampf, das Überwinden von Hindernissen, Schwimmen oder eine Judo-Ausbildung.42

Ebenso wie bei den Mitarbeitern verfolgte die Körperertüchtigung bei den weiblichen Stasiangehörigen das Ziel, „Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit, Gewandtheit und Beweglichkeit“ herauszubilden.43 Die restliche Ausbildung der Mitarbeiterinnen hob sich in zahlreichen Aspekten von der ihrer Kollegen ab: Zu Beginn der 1960er-Jahre zählte neben den „regelmäßigen Teilnahmen am Scharfschießen“ nur der zentrale Dienstsport zum militärischen Programm.44 Über die Ausbildung an Maschinenpistolen sollte zuvor der entsprechende Dienststellenleiter entscheiden.45 Aus diesem Grund, so die entsprechende Dienstweisung, seien die weiblichen Angehörigen zur Ausbildung in „gesonderten Ausbildungsgruppen zusammenzufassen“, wobei die Schießübungen mindestens zweimal jährlich zu erfolgen hatten.46

Mit der Zeit vervollständigte sich jedoch das Programm, sodass der Plan in den 1970er-Jahren bereits die Ausbildungszweige Waffen und Schießausbildung, Schutzausbildung von ABC-Waffen, eine Schulung in Militärtopographie sowie eine Sanitätsausbildung vorsah.47 Hierfür war mit sechs Ausbildungstagen jährlich die Hälfte an Schulungszeit vorgesehen, die ihre männlichen Kollegen zu absolvieren hatten.48 Für die jeweils auf acht Stunden angesetzten Übungen wurden die weiblichen Angehörigen dabei in drei Ausbildungsgruppen eingeteilt: Zwei der drei Gruppen setzten sich dabei aus Mitarbeiterinnen der Bezirksverwaltungen zusammen. Das dritte Kollektiv bildeten die Kreisdienststellen und Passkontrolleinheiten.49 Die geringere Ausbildungszeit ergab beispielsweise Abstriche in der „Nachtausbildung“, da eine „differenzierte Ausbildung das physische Leistungsvermögen der weiblichen Angehörigen zu berücksichtigen“ habe. Bei den Ergebnissen der sich wiederholenden Leistungstests war daher „ein Zuschlag von 20% zu gewähren“.50

Die militärische Körperertüchtigung für Mitarbeiterinnen umfasste Gymnastik, Schwimmen, Leichtathletik – und Ballspiele.51 Die einzelnen Sportarten wurden unterschiedlich gewichtet, wobei für Schwimmen und Leichtathletik weniger Zeit eingeplant war.52 Die sportlichen Aktivitäten waren durch einen „ausgebildeten weiblichen Übungsleiter“ wöchentlich zu absolvieren, zudem bestand die Möglichkeit, ein zusätzliches Programm in Selbstständigkeit durchzuführen.53 Die entsprechende Übungsleiterin hatte zuvor das Sportabzeichen der DDR „Bereit zur Arbeit und Verteidigung der Heimat“ zu absolvieren. Im Vergleich zu den männlichen Kollegen wurde dieses Abzeichen jedoch auch in Silber und Bronze akzeptiert.54

Die weibliche Belegschaft nicht für den Nachteinsatz ausbilden zu lassen, begründete eine differenzierte Vorgehensweise der Verantwortlichen im MfS, wie beispielsweise beim einmal jährlich stattfindenden Sommerlager, in dem besonders Geländeübungen für den Ernstfall auf dem Programm standen. Mitarbeiterinnen mussten daran zwar teilnehmen, brauchten im Gegensatz zu ihren Kollegen dort allerdings nicht übernachten.55 Ob dabei die erschwerte Vereinbarkeit von Beruf und Familie ausschlaggebend war, lässt sich anhand der Quellen nicht beantworten. Ein Grund für die militärische Ausbildung im MfS erklärt sich aus der Bedeutung, die das Ministerium bei der Landesverteidigung der DDR spielte.

Mobilmachungsplanungen

Die Grundlage für die Mobilmachung der ostdeutschen Geheimpolizei bildete der hypothetische Angriff der NATO auf das Territorium des Warschauer Paktes, der auf dem Gebiet der DDR zerschlagen werden sollte.56 Innerhalb des Ministeriums zeichnete sich die Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) für die Mobilmachungsplanung verantwortlich, die über entsprechende Dependancen in den jeweiligen Hauptabteilungen und Diensteinheiten verfügte.57 Zudem koordinierte die Hauptabteilung Kader und Schulung (HA KuSch) entsprechende Maßnahmen mit den Beauftragten für militärische Ausbildung der jeweiligen Abteilungen, der somit „für die Planung und Organisation […] verantwortlich war“.58 Diese Arbeitsgruppe war Anfang der 1960er-Jahre aus dem Büro der Leitung herausgelöst worden und für die „Koordinierung der für den Mobilisierungsfall notwendigen Maßnahmen“ zuständig.59

Dem monatlich tagenden militärischen Stab oblag die „federführende Verantwortung für alle Aufgaben der Mobilmachungsarbeit und -planung im MfS“.60 Einige Aufgaben ähnelten dabei den geheimpolizeilichen Tätigkeiten zu Friedenszeiten, also der „Bekämpfung feindlicher Spionage- und Diversionszentralen“ sowie „subversiver Handlungen des Gegners mit spezifischen Mitteln“. Des Weiteren konzentrierten sich die Tätigkeiten auf „Verhinderung und Aufklärung von Staatsverbrechen und anderer Verbrechen, die auf die Lähmung der Verteidigungsfähigkeit der Deutschen Demokratischen Republik gerichtet sind“.61 Alle Maßnahmen implizierten vom MfS jederzeit eine hohe Einsatz- und Gefechtsbereitschaft, hatte es dabei doch die ihm übertragenden Aufgaben „politisch-operativ sicherzustellen.“62 Dazu gehörte die „schnellste Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel“, die „schlagartige Verhinderung der Entfaltung feindlicher Kraft“, sowie die „optimale Sicherung der politisch-administrativen, ökonomischen und militärischen Schwerpunkte“.63

Eine weitere Aufgabe während der Mobilmachung bestand darin, für die Belegschaft des Ministeriums – oder zumindest Teile davon – die „Herstellung der Arbeitsbereitschaft der operativen Ausweichführungsstellen“ sicherzustellen.64 Dabei handelte es sich um Bunkeranlagen oder abgeschottete Bürokomplexe außerhalb der Ballungsräume, die im Falle eines Angriffs einen Weiterbetrieb der Diensteinheiten garantieren sollten.65 Hierfür war es notwendig, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „in die geplanten Einsatzräume und Ausweichräume“ zu verlegen und – für das MfS unüblich – dezentral unterzubringen.66 Die Arbeitsgruppe des Ministers verfügte hierfür über bestimmte Einsatzgruppen, die sich für die „Alarmierung, Bereitstellung in Konzentrierungsräumen und die Herstellung und Haltung der Verbindung mit dem Stab“ verantwortlich zeigten.67 Entsprechende Alarmübungen für den Ernstfall fanden hierfür im Oktober oder November statt, bei der sich die Belegschaft in den Konzentrierungsraum zu begeben hatte, der zumeist unweit des jeweiligen Dienstortes lag.68 Daran anschließend hatten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die entsprechenden Diensträume aufzusuchen, die Uniform anzulegen und die militärische Einsatzbereitschaft herzustellen. Laut Aussage des Überläufers aus der Hauptverwaltung A, Werner Stiller, sollte „bis zu diesem Zeitpunkt ca. eine halbe Stunde seit Alarmauslösung vergangen“ sein.69 Dabei verweisen die Akten auf zusätzliche personelle Ergänzungen sowie eigens zu schaffende Diensteinheiten, während sich das Stammpersonal um die neu anzufallenden Tätigkeiten zu kümmern hatte.70 An diesem Punkt erscheint es auf den ersten Blick plausibel, hierfür Mitarbeiterinnen aus den rückwärtigen Diensteinheiten heranzuführen (VRD), ähnlich wie es beispielsweise während des Zweiten Weltkriegs auf Seiten der Wehrmacht üblich gewesen war, um Soldaten für die Front frei zu machen.71

Dem war allerdings nicht so: Vielmehr sollten „für jeden operativen Mitarbeiter 4-5 IM als E[rsatz, DRB]-Fall-Kader erfaßt [werden], die im Ernstfall zum MfS eingezogen werden“72 und dadurch die „Umbesetzung von Mitarbeitern innerhalb der bestehenden Diensteinheiten“73 ermöglichen sollten. Erst im Jahr 1986 ließ der Leiter der MfS-Personalabteilung, Günter Möller, nach geeigneten Tätigkeiten für weibliche Angehörige Ausschau halten, um besagte „männliche Angehörige für die Lösung von Schwerpunktaufgaben freizusetzen.“74 Dies erklärt vermutlich den vermehrten Einsatz der Kolleginnen im medizinischen Dienst, da – so führt Stiller an – die Diensteinheiten dadurch „selbständige Kampfeinheiten darstellen“ konnten.75

Grundsätzlich stellt sich die Frage, warum die Frauen im Ministerium bei ihrer Einstellung nicht nur die militärische Tauglichkeit nachweisen oder auch anschließend in militärischen Maßnahmen geschult werden mussten. Obwohl der zuständige Einberufungsbefehl im Ernstfall ab den 1980er-Jahren in der DDR zwar auch das Heranziehen weiblicher Reservisten vorsah, sollte eine Aushändigung des Schreibens „an die als Reservisten geplanten weiblichen Bürger zur personellen Ergänzung“ des MfS tatsächlich aber nicht erfolgen. Stattdessen sollte dies bei der ostdeutschen Geheimpolizei durch Personal der „NVA, der Grenztruppen sowie der Einheiten und Dienststellen“ des Ministeriums des Innern erfolgen.76

Um die Berufstätigkeit auch von Frauen zu gewährleisten, verfügte das Ministerium zwar ebenso wie die Volkseigenen Betriebe (VEB) über eigene Kinderbetreuungsplätze.77 Die Kapazitäten für solche Plätze waren aber auch im MfS oftmals mit längeren Wartezeiten verbunden oder konnten die spezifischen Anforderungen an erkrankte Kinder nicht erfüllen, weshalb entsprechende Mitarbeiterinnen oftmals in unbezahlte Elternzeit gehen mussten und daher für den Dienst ausfielen. Zusätzliche Kapazitäten waren kurzfristig kaum zu gewährleisten. Ob demnach Mitarbeiterinnen des Ministeriums während der Mobilmachung hierfür abgestellt werden sollten, ist aus den Quellen nicht ersichtlich, erscheint jedoch als plausibel.

Schlussbemerkung

Der Stellenwert bei den Mobilmachungsplanungen und der dazugehörigen militärischen Ausbildung von Mitarbeiterinnen kann von ihrem eigentlichen Tätigkeitsbereich im MfS kaum unterschieden werden. Hierbei waren sie ebenso häufig in subalternen Dienstleistungssektoren eingesetzt und kümmerten sich um die Versorgung, um die Nachrichtentechnik oder waren im medizinischen Dienst aktiv. Dabei unterschied das Ministerium bei der Auswahl nicht nach Eignung, Motivation und Fähigkeiten – also nach sozialen Merkmalen – sondern strikt nach biologischem Geschlecht. Auch in den sich formierenden Kampfeinheiten, die sich im Ernstfall aus Diensteinheiten des MfS neu aufstellen sollten, waren sie zumeist ausschließlich als Sanitäterinnen eingeplant. Anstatt auch sie – zumindest im Ernstfall – im taktischen Sektor einzusetzen, präferierte das Ministerium stattdessen inoffizielle Mitarbeiter, die hierfür jedoch erst zusätzlich militärisch geschult werden mussten. Frauen im Ministerium militärisch ausbilden zu lassen, doch diese Expertise im Ernstfall dann nicht konsequent zu nutzen, verdeutlicht die Ineffektivität des gesellschaftlichen und ökonomischen Systems des sozialistischen Experiments auf deutschem Boden.

Ähnlich sah es auch die Mitarbeiterin, auf die zu Beginn eingegangen wurde. Angesprochen auf das „militärische Getue“ gab sie an: „Es schien, als spielten sie Abenteuer, weil sie nichts anderes hatten. Aber sie meinten es schon ernst. […] Wir mußten dann Pistole schießen üben. Die Ergebnisse auf dem Schießplatz waren immer schrecklich schlecht. […] Aber wozu sollten die Köchinnen schießen lernen?“

Dieser Beitrag wurde redaktionell betreut durch Paul Fröhlich und Friederike Hartung.


Zitierempfehlung: Daniel R. Bonenkamp, „Die Hauptfrau gab es nur in Witzen“. Zum Verhältnis von Militär und Geschlecht im Ministerium für Staatssicherheit, in: Themenschwerpunkt „Militär, Krieg und Geschlecht“, hrsg. von Daniel R. Bonenkamp/Friederike C. Hartung/Wencke Meteling, Portal Militärgeschichte, 26. Februar 2024, DOI: https://doi.org/10.15500/akm.08.01.2024.

  • 1. Die Stasi – das Patriarchat im Patriarchat. Interview mit einer ehemaligen Hauptamtlichen zur Arbeit von Frauen im MfS, in: taz, die tageszeitung vom 8.3.1993.
  • 2. Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit, 8.2.1950, abgedruckt in: GBl. DDR Nr. 15 v. 21.2.1950, Bl. 95.
  • 3. Vgl. Roger Engelmann u. a., Das MfS-Lexikon. Begriffe, Personen und Strukturen der Staatssicherheit in der DDR, Berlin 2011, S. 10.
  • 4. Das MfS war nicht nur innenpolitische Geheimpolizei, Ermittlungsbehörde und nachrichtendienstliche Auslandsaufklärung in einem. Zusätzlich verfügte der Apparat über eigene Untersuchungsgefängnisse, über ein eigenes Wachregiment sowie Wach- und Sicherungseinheiten, leitete die Grenztruppen und -polizei der DDR an und war mit dem Bereich Kommerzielle Koordinierung (BKK) für die westliche Devisenbeschaffung der DDR zuständig, garantierte insbesondere in den 1980er-Jahren das Überleben des sozialistischen Staates mit. Zum Aufgabengebiet: Jens Gieseke, Die Stasi. 1945–1990, München 2011, S. 71; sowie Jens Gieseke, „Genossen erster Kategorie“: Die hauptamtlichen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit als Elite, in: Peter Hübner (Hrsg.), Elite im Sozialismus. Beiträge zur Sozialgeschichte der DDR, Köln 1999, S. 201–240, hier S. 204; zum BKK: Reinhardt Buthmann, Die Arbeitsgruppe Bereich Kommerzielle Koordinierung (MfS-Handbuch), Berlin 2004.
  • 5. Roger Engelmann u.a. (Hrsg.), Das MfS-Lexikon. Begriffe, Personen und Strukturen der Staatssicherheit der DDR, Berlin 2011, S. 154. Die Legitimation der DDR-Geheimpolizei war eng mit einer ideologischen Gestaltung verbunden, die sich im Nachhinein als „Tschekismus“ charakterisieren lässt. Diese Verbindung zwischen Ideologie und Praxis bildete ein normatives Gefüge, dessen Kern die Bezugnahme auf die sowjetische Geheimpolizei Tscheka darstellte, welche 1917 von den Bolschewiki gegründet worden war.
  • 6. Zum Aufbau des MfS: Roland Wiedmann, Die Organisationsstruktur des Ministeriums für Staatssicherheit 1989, (MfS-Handbuch), Berlin 2019; sowie David Gill/Ulrich Schröter, Das Ministeriums für Staatssicherheit. Anatomie des Mielke-Imperiums, Berlin 1991, S. 31–90.
  • 7. Zum NVR: Armin Wagner, Walter Ulbricht und die geheime Sicherheitspolitik der SED. Der Nationale Verteidigungsrat der DDR und seine Vorgeschichte (1953 bis 1971), Berlin 2002; sowie Otto Wenzel, Kriegsbereit. Der Nationale Verteidigungsrat der DDR 1960 bis 1989, Köln 1995.
  • 8. Zu den Kampfgruppen: Armin Wagner, Die Kampfgruppen der Arbeiterklasse (1952–1990), in: Torsten Diedrich/Hans Ehlert/Rüdiger Wenzke (Hrsg.), Im Dienste der Partei. Handbuch der bewaffneten Organe der DDR, Berlin 1998, S. 281–338.
  • 9. Vgl. Stephan Wolf, Hauptabteilung I. NVA und Grenztruppen (MfS-Handbuch), Berlin 2005; sowie Stephan Wolf, Das Ministerium für Staatssicherheit und die Überwachung der NVA durch die Hauptabteilung I, in: Hans Ehlert/Matthias Rogg (Hrsg.), Militär, Staat und Gesellschaft in der DDR. Forschungsfelder, Ergebnisse, Perspektiven, Berlin 2004, S. 323–336.
  • 10. Stephan Wolf, Hauptabteilung I. NVA und Grenztruppen (MfS-Handbuch), Berlin 2005, S. 3.
  • 11. Matthias Rogg, Militärgeschichte der DDR – mehr als eine Fußnote?, in: Zeithistorische Forschungen – Studies in Contemporary History 2 (2005), S. 95–99, hier S. 95.
  • 12. Vgl. Manfred Bols, Ende der Schweigepflicht. Aus dem Leben eines Geheimdienstlers, Berlin 2002, S. 53. Zum Fahneneid: David Gill/ Ulrich Schröter, Das Ministerium für Staatssicherheit. Anatomie des Mielke-Imperiums, Berlin 1991, S. 27.
  • 13. Das Thema ist Teil des Promotionsprojekts zu einer geschlechterhistorischen Untersuchung des Ministeriums für Staatssicherheit des Autors. Der Aufsatz ist als Werkstattbericht angelegt und erhebt noch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zum Promotionsprojekt siehe: https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/vermitteln/wissenschaft/promotionsfoerderung-stipendienprogramm/stipendiaten/daniel-bonenkamp (letzter Zugriff: 19.02.2024); sowie https://www.neueste-geschichte.uni-bayreuth.de/de/forschung/ministerium-staatssicherheit/index.html (letzter Zugriff: 19.02.2024).
  • 14. Dabei führt der Forschungsstand je nach Erkenntnissinteresse unterschiedliche Zahlen an: Krähnke u.a. verwenden in ihrer soziologischen Studie abweichend die Zahl von 78.000 Angehörigen, da sie die Berufs- und Zeitsoldaten des Wachregiments sowie der Wach- und Sicherungseinheiten nicht einbeziehen. Wehrdienstleistende konnten ihre Wehrdienstzeit im MfS ableisten und sich auch noch für weitere Zeit verpflichten. Je nach Erkenntnissinteresse handelte es im MfS demnach um 15,67 oder aber um 18,28 Prozent an weiblichen Mitarbeitern. Siehe: Uwe Krähnke/Matthias Finster/Philipp Reimann/Anja Zschirpe, Im Dienst der Staatssicherheit. Eine soziologische Studie über die hauptamtlichen Mitarbeiter des DDR-Geheimdienstes, Frankfurt a. M. 2017, S. 17.
  • 15. Philipp Springer, Die Genossinnen arbeiten doch am zuverlässigsten. Frauen im Ministerium für Staatssicherheit, in: Einsichten und Perspektiven. Bayerische Zeitschrift für Politik und Geschichte 3 (2019), S. 12–23, hier S. 14; Jens Gieseke, Die hauptamtlichen Mitarbeiter, (MfS-Handbuch), Berlin 1994, S. 54; sowie Uwe Krähnke/Matthias Finster/Philipp Reimann/Anja Zschirpe, Im Dienst der Staatssicherheit, S. 260.
  • 16. Jens Gieseke, Die hauptamtlichen Mitarbeiter, S. 57 f.
  • 17. „Das Ministerium für Staatssicherheit. Alltag einer Behörde“, von Christian Klemke u. Jan N. Lorenzen, 2002.
  • 18. Vgl. Uniformarten der weiblichen Angehörigen, 1981, BArch, MfS, SED-Kl. 1311, Bl. 200.
  • 19. Ob es sich dabei um die Weitertradierung der Geschlechterrollen handelt oder es andere Gründe hierfür gab, bleibt Spekulation. Offen bleibt auch, ob – erstens – es nicht vorgesehen war, dass weibliche Angestellte entsprechende Dienstränge innehaben konnten oder – zweitens – ob es bis dato schlicht keine Frauen in höheren Positionen gab und dementsprechend auch keine Uniform vorhanden war. Siehe die 1. Ergänzung zur Vorläufigen Bekleidungsordnung des MfS, 20.07.1962, BArch, MfS, BV Halle, Abt. M 1168, Bl. 35.
  • 20. Jens Gieseke verweist bei der Zahl auf ein Schreiben des 1. Sekretärs der Kreisleitung aus dem Jahr 1988. Siehe Jens Gieseke, Die hauptamtlichen Mitarbeiter, S. 47. Diese Zahl findet sich ebenso bei Angela Schmole, Die Spitzenfrauen des MfS. Bei der Staatssicherheit diente das weibliche Personal nur selten in gehobenen Stellungen, in: Zeitschrift des Forschungsverbundes SED-Staat 18 (2005), S. 107–114, hier S. 11. Sie verweist dabei auf die Personalstatistik der HA KuSch 1988, 10.08.1988, BArch, MfS, HA KuSch 238, Bl. 22. Zu finden zudem bei Philipp Springer, „Müde Einzelgänger“ und „ganze Kerle“. Personalstruktur und Lebenswelt hauptamtlicher Mitarbeiter der Abteilung XII, in: Karsten Jedlitschka/Philipp Springer (Hrsg.), Das Gedächtnis der Staatssicherheit. Die Kartei- und Archivabteilung des MfS, Göttingen 2015, S. 199–273, hier S. 229. Im Vergleich dazu gab es die erste Abteilungsleiterin im bayerischen Finanzministerium erst im Jahr 1998. Siehe dazu den Blogbeitrag von Bernhard Gotto: Im Maschinenraum der Macht auf www.gender-blog.de (letzter Zugriff: 8.11.2022).
  • 21. Hegemoniale Männlichkeit bezeichnet ein Konzept von Männlichkeit, das soziale, kulturelle und politische Dominanz sowie bestimmte Normen und Erwartungen in Bezug auf männliches Verhalten, Ausdruck von Macht und Kontrolle perpetuiert. Siehe Raewyn Connell, Der gemacht Mann. Konstruktion und Krise von Männlichkeiten, Wiesbaden 2004; sowie Raewyn Connell/James Messerschmidt, Hegemonic Masculinity, in: Gender & Society 6/19 (2005), S. 829–859; zur hegemonialen Männlichkeit in der DDR: Sylka Scholz, „Sozialistische Helden“. Hegemoniale Männlichkeit in der DDR, in: Sylka Scholz/Weertje Willms (Hrsg.), Postsozialistische Männlichkeiten in einer globalisierten Welt, Berlin 2008, S. 11–35.
  • 22. Zitiert nach: Rafael Behr, Polizeiliche Superiorität und toxische Männlichkeit, in: Christian Barthel/Claudia Puglisi (Hrsg.), Sexualität und Macht in der Polizei. Eine multiperspektivische Fallanalyse, Wiesbaden 2022, S. 173–197, hier S. 187.
  • 23. Behr, Polizeiliche Superiorität und toxische Männlichkeit, S. 174.
  • 24. Dienstanweisung 1/71 zur Organisation und Durchführung der militärischen Ausbildung im Ministerium für Staatssicherheit in den Jahren 1971 bis 1975, März 1971, BArch, MfS, BdL.-Dok. 2388, Bl. 1–115, hier Bl. 4.
  • 25. Frank Ettrich, Die Militarisierungsthese in der Theorie staatssozialistischer Gesellschaften, in: Berliner Debatte Initial 8 (1997) H. 6, S. 13–28.
  • 26. Ebd., Bl. 5; sowie die darauf aufbauende Dienstanweisung 8/75 zur Organisation und Durchführung der militärischen Ausbildung im Ministerium für Staatssicherheit, 1975, BArch, MfS, BdL.-Dok. 4198, Bl. 1–43, hier Bl. 5. Ähnlich verlief es im MfS mit dem Renteneintrittsalter: Männer mit 65 und Frauen mit 60 Jahren.
  • 27. Vgl. Dienstanweisung 8/75, 1975, BArch, MfS, BdL.-Dok. 4198, Bl. 4. Ziel war, „den Angehörigen des MfS solche militärischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, die es ihnen ermöglichen, die gestellten politisch-operativen Aufgaben auch in der schwierigsten Lage zu jeder Jahres- und Tageszeit ausdauernd und findig als tschekistische Einzelkämpfer zu erfüllen.“ Siehe hierfür Dienstanweisung Nr. 1/71, BArch, MfS, BdL.-Dok. 2388, Bl. 4.
  • 28. Militärische Ausbildung weiblicher Angehöriger, 15.10.1981, BArch, MfS, BV Halle, AKG 1707, Bl. 159. Zur DA 8/75 siehe 1. Durchführungsbestimmung zur Dienstanweisung Nr. 8/75 zur Organisierung und Durchführung der militärischen Ausbildung im Ministerium für Staatssicherheit, 12.07.1976, BArch, MfS, BdL-Dok. 4199, sowie die Dienstanweisung Nr. 1/81 zur Aufklärung, vorbeugenden Verhinderung, operativen Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten, 16.03.1981, BArch, MfS, BdL.-Dok. 120.
  • 29. Plan der Schwerpunkte für die militärische Ausbildung, 27.10.1980, BArch, MfS, BV Suhl, Abt. XVIII 4869, Bl. 5, 70.
  • 30. Rahmenausbildungsplan der militärischen Ausbildung 1977 der BV Suhl, 07.12.1976, BArch, MfS, BV Suhl, Abt. XVIII 4871, Bl. 25.
  • 31. Plan der Schwerpunkte für die militärische Ausbildung, 27.10.1980, BArch, MfS, BV Suhl, Abt. XVIII 4869, Bl. 5.
  • 32. Rahmenausbildungsprogramm 1987 bis 1991 für die militärisch-operative Aus- und Weiterbildung der Angehörigen des Ministeriums für Staatssicherheit, 09.1986, BArch, MfS, Abt. M 978, Bl. 5–11, hier Bl. 7.
  • 33. Rahmenausbildungsplan der militärischen Ausbildung 1977 der BV Suhl, 07.12.1976, BArch, MfS, BV Suhl, Abt. XVIII 4871, Bl. 25.
  • 34. Das Ministerium für Staatssicherheit war nicht in der Lage gewesen, die kommenden Unruhe vorherzusehen und den Aufstand somit kontrolliert niederzuschlagen. Infolgedessen wurde es für einige Jahre zu einem Staatssekretariat herabgestuft und die Führung ausgetauscht. Vgl. Roger Engelmann/Ilko-Sascha Kowalczuk (Hrsg.), Volkserhebung gegen den SED-Staat. Eine Bestandsaufnahme zum 17. Juni 1953, Göttingen 2005; Karl Wilhelm Fricke/Roger Engelmann, Der „Tag X“ und die Staatssicherheit. 17. Juni 1953: Reaktionen und Konsequenzen im DDR-Machtapparat, Bremen 2003; Ilko-Sascha Kowalczuk, 17. Juni 1953: Volksaufstand in der DDR. Ursachen – Abläufe – Folgen, Bremen 2003.
  • 35. Rahmenausbildungsprogramm 1987 bis 1991, BArch, MfS, Abt. M 978, Bl. 7.
  • 36. Ebd., Bl. 8; sowie Anweisung KuSch 2/81 zur Durchführung von militärischer Ausbildung und Körperertüchtigung/Sport in der Hauptabteilung Kader und Schulung, Januar 1981, BArch, MfS, HA KuSch 31341, Bl. 305.
  • 37. Zu den Kategorien: Kimberle Crenshaw, Mapping the Margins. Intersectionality, Identify Politics, and Violence against Women of Colour, in: Stanford Law Review 43/6 (1991), S. 1241–1299.
  • 38. Analyse über den Stand der militärischen Ausbildung 1963 in der Verwaltung Groß-Berlin, 22.11.1963, BArch, MfS, BV Berlin, ZPL 781, Bl. 34.
  • 39. Vgl. Dienstanweisung 1/71, Bl. 7.
  • 40. Allgemeine Festlegung und Hinweise zur Organisierung und Durchführung der militärischen Ausbildung, 07.12.1976, BArch, MfS, BV Suhl, Abt. XVIII 4871, Bl. 28. Die militärische Spezialausbildung bestand darin, ausgewählten Mitarbeitern „systematisch, zielgerichtet und rationell mit militärischen und militärisch-tschekistischen Spezialkenntnissen in mehreren Ausbildungszweigen […] aus- bzw. weiterzubilden“. Siehe hierfür die 2. Durchführungsbestimmung zur Dienstanweisung Nr. 8/75, Bl. 2.
  • 41. Einige dieser Bereiche waren gesunden Angehörigen vorbehalten, die das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten hatten. Vgl. Dienstanweisung Nr. 8/75, Bl. 5; Dienstanweisung 1/71, Bl. 20; sowie Analyse über den Stand der militärischen Ausbildung 1963 in der Verwaltung Groß-Berlin, 22.11.1963, BArch, MfS, BV Berlin, ZPL 781, Bl. 34.
  • 42. Vgl. Dienstanweisung 1/71, Bl. 22; sowie Dienstanweisung 8/75, Bl. 34.
  • 43. Plan der Schwerpunkte für die militärische Ausbildung, 27.10.1980, BArch, MfS, BV Suhl, Abt. XVIII 4869, Bl. 13.
  • 44. Analyse über den Stand der militärischen Ausbildung 1963, BArch, MfS, BV Berlin, ZPL 781, Bl. 38.
  • 45. Vgl. Dienstanweisung 1/71, Bl. 25.
  • 46. Rahmenausbildungsprogramm 1987 bis 1991, BArch, MfS, Abt. M 978, Bl. 9.
  • 47. Vgl. Plan für die militärische Ausbildung der weiblichen Angehörigen 1978, 21.12.1977, BArch, MfS, BV Cottbus, Abt. KuSch 1051, Bl. 2. Ebenso in: Manfred Bols, Ende der Schweigepflicht. Aus dem Leben eines Geheimdienstlers, Berlin 2002, S. 46.
  • 48. Vgl. ebd., Bl. 2. Zur Ausbildungszeit von männlichen Mitarbeitern siehe Rahmenausbildungsprogramm 1987 bis 1991, BArch, MfS, Abt. M 978, Bl. 9; die Ausbildungstage waren auf jeden zweiten Monat gelegt. Siehe dazu Militärische Ausbildung weiblicher Angehöriger, 15.10.1981, BArch, MfS, BV Halle, AKG 1707, Bl. 161.
  • 49. Vgl. Plan der militärischen Aus- und Weiterbildung der Bezirksverwaltung Suhl 1981, 19.01.1981, BArch, MfS, BV Suhl, Abt. XVIII 4869, Bl. 42.
  • 50. Plan für die militärische Ausbildung der weiblichen Angehörigen 1978, 21.12.1977, BArch, MfS, BV Cottbus, Abt. KuSch 1051, Bl. 10.
  • 51. Vgl. Dienstanweisung 8/75, Bl. 33 f.; sowie zuvor: Dienstanweisung 1/71, Bl. 24.
  • 52. Vgl. Plan für die militärische Ausbildung der weiblichen Angehörigen 1979, 21.12.1977, BArch, MfS, BV Cottbus, Abt. KuSch 1051, Bl. 16.
  • 53. Ebd.
  • 54. 1. Durchführungsbestimmung zur Dienstanweisung 8/75, Bl. 2.
  • 55. Vgl. Zur Mobilisierungsplanung (MOB-Planung) der Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), 05.03.1980, BArch, B 206/1850, Bl. 4–8, hier Bl. 6.
  • 56. Vgl. Direktive 1/67 zur Mobilmachung des Ministeriums für Staatssicherheit, Juli 1967, BArch, MfS, AGM 1838, Bl. 1–40, hier Bl. 7.
  • 57. Vgl. Direktive 1/67, Bl. 11 f.
  • 58. Manfred Bols, Ende der Schweigepflicht. Aus dem Leben eines Geheimdienstlers, Berlin 2002, S. 46.
  • 59. Zum Büro der Leitung: https://www.stasi-unterlagen-archiv.de/mfs-lexikon/detail/buero-der-leitung-bdl/ (letzter Zugriff: 19.02.2024).
  • 60. Zur Arbeitsgruppe des Ministers: https://www.stasi-unterlagen-archiv.de/mfs-lexikon/detail/arbeitsgruppe-des-ministers-agm/ (letzter Zugriff: 19.02.2024).
  • 61. Direktive 1/67, Bl. 18. Zu den geplanten Isolierungslagern siehe: Thomas Auerbach, Vorbereitung auf den Tag X. Die geplanten Isolierungslager des MfS, Berlin 2000.
  • 62. Ebd., Bl. 7.
  • 63. 1. Durchführungsbestimmung zur Direktive 1/67, Juli 1967, BArch, MfS, AGM 1838, Bl. 41–66, hier Bl. 45.
  • 64. Direktive 1/67, Bl. 9. Zu Ausweichführungsstellen: Stand der Nachrichtentechnik in der AFüSt der BV Berlin, 09.1984, BArch, MfS, BV Berlin, Abt. N 11, Bl. 20–23.
  • 65. Vgl. Übersicht über die Schutzbauwerke der Ausweich- und Reserveausweichführungsstellen, 09.1988, BArch, MfS, SdM 26, Bl. 116–121, hier Bl. 118–121. Alte Ausweichführungsstellen beispielhaft: https://zeta-b.de/site/lost-places/mfs-ausweichsfuehrungsstelle/ (letzter Zugriff: 19.02.2024).
  • 66. Direktive 1/67, Bl. 9.
  • 67. Zur Mobilisierungsplanung, BArch, B 206/1850, Bl. 4–8, hier Bl. 4.
  • 68. Vgl. ebd., Bl. 5. Für Angehörige der Hauptverwaltung A in der Zentrale in Berlin war ein erster Treffpunkt beispielsweise die Schulze-Boysen-Straße, also in unmittelbarer Nähe zur Ruschestraße.
  • 69. Zur Mobilisierungsplanung, BArch, B 206/1850, Bl. 4–8, hier Bl. 5.
  • 70. Vgl. ebd.
  • 71. Vgl. Susanne Lanwerd/Irene Stoehr, Frauen- und Geschlechterforschung zum Nationalsozialismus seit den 1970er Jahren, in: Johanna Gehmacher/Gabriella Hauch (Hrsg.), Frauen- und Geschlechtergeschichte des Nationalsozialismus. Fragestellungen, Perspektiven, neue Forschungen, Wien 2007, S. 22–68, hier S. 52.
  • 72. Zur Mobilisierungsplanung, BArch, B 206/1850, Bl. 4–8, hier Bl. 7.
  • 73. Direktive 1/67, BArch, MfS, AGM 1838, Bl. 1–40, hier Bl. 18.
  • 74. Leiter der HA KuSch […] zu wichtigen Ergebnissen der Durchsetzung der Frauenpolitik der Partei im MfS, 15.8.1979, BStU, ZA KuSch AKG 32, unerschlossenes Material, zitiert nach: Gieseke, Die hauptamtlichen Mitarbeiter, S. 56.
  • 75. Zur Mobilisierungsplanung, BArch, B 206/1850, Bl. 4–8, hier Bl. 6.
  • 76. Aushändigung des Einberufungsbefehls an die für die militärische Mobilmachung geplanten weiblichen Bürger, 23.07.1983, BArch, MfS, BV Cottbus, KD Finsterwalde 1456, Bl. 30.
  • 77. Vgl. Anordnung Nr. 2/1962 um eine einheitliche Regelung und straffe Leitung bei der Einrichtung, Betreuung und Verwaltung der dem MfS unterstehenden Kinderkrippen und Kindergärten zu gewährleisten, 22.04.1964, BArch, MfS, SED-KL. 3310, Bl. 38 f.
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